Kein Baustellenverkehr über die Niddabrücke bei Harheim für den Ausbau der Bahnlinie Bad Vilbel - Frankfurt-West
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1796
Betreff: Kein Baustellenverkehr über die Niddabrücke bei Harheim für den Ausbau der Bahnlinie Bad Vilbel - Frankfurt-West Das planfestgestellte Baulogistikkonzept der DB Netz AG sieht die Zufahrt zur Baustelle über Harheim und somit über die Niddabrücke vor. Der Magistrat hat keine Möglichkeiten, gegen den rechtsgültigen Planfeststellungs-beschluss die Zufahrt zu unterbinden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Juni 2017OFOF 77/14Kein Baustellenverkehr über die Niddabrücke bei Harheim für den Ausbau der Bahnlinie Bad Vilbel - FrankfurtWestOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Juni 2017OMOM 1799Kein Baustellenverkehr über die Niddabrücke bei Harheim für den Ausbau der Bahnlinie Bad Vilbel - FrankfurtWestDirektanregung
- 18. September 2017Sie sind hierSTST 1796Kein Baustellenverkehr über die Niddabrücke bei Harheim für den Ausbau der Bahnlinie Bad Vilbel - Frankfurt-WestStellungnahme
- 8. Oktober 2017OFOF 98/14Baustellenverkehr über den Harheimer Stadtweg für den Ausbau der Bahnlinie Bad Vilbel - Frankfurt-WestOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Oktober 2017VV 608Baustellenverkehr über den Harheimer Stadtweg für den Ausbau der Bahnlinie Bad Vilbel - Frankfurt-WestAnfrage
- 5. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 178Baustellenverkehr über den Harheimer Stadtweg für den Ausbau der Bahnlinie Bad Vilbel - Frankfurt-WestStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab