Radarfalle Medusa - Lärmmessung in der Innenstadt
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Problematik unzulässiger Lärmemissionen von manipulierten Fahrzeugen. Es wird darauf hingewiesen, dass ohne Halterhaftung und geeignete Maßnahmen wie Anhaltekontrollen keine effektive Lösung möglich ist. Der Magistrat kann der Anregung daher nicht entsprechen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Unzulässige Lärmemissionen gehen insbesondere von manipulierten Pkw und Motorrädern aus. Da es in Deutschland noch immer keine Halterhaftung im fließenden Verkehr gibt, müssen die Fahrzeugführer:innen zur Verantwortung gezogen werden. Deshalb sind zwingend Frontfotos anzufertigen, so dass Ermittlungen möglich sind. Ungeachtet des Problems, dass bei Motorrädern das Kennzeichen nur hinten angebracht ist, können durch die Spiegelungen des Motorradhelmvisiers regelhaft keine personenidentifizierbaren Beweisbilder angefertigt werden. Es bedarf daher zwingend Anhaltekontrollen, welche die Städtische Verkehrspolizei jedoch nicht durchführt. Zudem sind laut Auskunft der Landespolizei derartige Lärmblitzer in Deutschland weder zugelassen noch gibt es für den behördlichen Einsatz eine Rechtsgrundlage. Der Anregung lässt sich daher nicht entsprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2022OFOF 357/3Radarfalle Medusa - Lärmmessung in der InnenstadtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. September 2022OMOM 2775Radarfalle Medusa - Lärmmessung in der InnenstadtDirektanregung
- 13. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 178Radarfalle Medusa - Lärmmessung in der InnenstadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab