Sinnvolle Nutzung für den ehemaligen Börsenstandort durch Kinderbetreuungseinrichtungen und Studentenwohnungen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST 1789
Betreff: Sinnvolle Nutzung für den ehemaligen Börsenstandort durch Kinderbetreuungseinrichtungen und Studentenwohnungen Der Magistrat hat die planungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft. Danach liegt das Gebäude in einem Gewerbegebiet, in dem nach der Baunutzungsverordnung studentisches Wohnen oder Kinderbetreuungseinrichtungen nicht zulässig sind. Der Magistrat steht im Kontakt mit dem Eigentümer, um Nachnutzungen zu klären.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. August 2012OFOF 176/7Sinnvolle Nutzung für den ehemaligen Börsenstandort durch Kinderbetreuungseinrichtungen und StudentenwohnungenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. August 2012OMOM 1417Sinnvolle Nutzung für den ehemaligen Börsenstandort durch Kinderbetreuungseinrichtungen und StudentenwohnungenDirektanregung
- 23. November 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1789Sinnvolle Nutzung für den ehemaligen Börsenstandort durch Kinderbetreuungseinrichtungen und StudentenwohnungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab