Kreuzungsbereich Im Trieb/Zeuläckerstraße/Hochstädter Straße entschärfen
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Sichtbedingungen an der Kreuzung Im Trieb/Zeuläckerstraße/Hochstädter Straße geprüft und festgestellt, dass diese den Bedingungen an anderen Kreuzungen im Stadtgebiet entsprechen. Eine Beschilderung für das Ende der Haltverbotszone wird nicht vorgesehen, da diese gemäß Straßenverkehrsordnung an der nächsten Einmündung endet.
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Zeuläckerstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.11.2025.
- Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße24.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße04.11.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Öffnung des Fußweges entlang des Riedgrabens zwischen der Straße Im Trieb und GustavBehringStraße20.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Zeuläckerstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu
- Der Magistrat hat sich vor Ort ein Bild von der Lage verschafft und festgestellt, dass sich die Sichtbedingungen nicht von einer Vielzahl anderer Kreuzungsbereiche im Stadtgebiet unterscheiden. Die Höchstgeschwindigkeit in diesem Straßenbereich beträgt 30 km/h. Die Sichtverhältnisse im südlichen Straßenverlauf der Straße Im Trieb hinter den parkenden Fahrzeugen ist mit bis zu 15 Metern ausreichend. Daher ist es den Verkehrsteilnehmenden hier durchaus zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß der §§ 1 und 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO), in den Querverkehr einzureihen. Der Magistrat kann der Anregung daher leider nicht entsprechen. Zu
- Eine Beschilderung, die das Ende Haltverbotszone anzeigt, ist nicht vorgesehen. Gemäß Straßenverkehrsordnung endet die Haltverbotszone an der nächsten Einmündung, hier also im Einmündungsbereich Im Trieb/ Zeuläckerstraße.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juni 2020OFOF 735/11Kreuzungsbereich Im Trieb/Zeuläckerstraße/Hochstädter Straße entschärfenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 22. Juni 2020OMOM 6237Kreuzungsbereich Im Trieb/Zeuläckerstraße/Hochstädter Straße entschärfenDirektanregung
- 5. Oktober 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1785Kreuzungsbereich Im Trieb/Zeuläckerstraße/Hochstädter Straße entschärfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab