Nied: Maßnahmen gegen nächtlichen Lärm auf dem Kinderspielplatz in der Werner-Bockelmann-Straße 185 prüfen
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Prüfung von Maßnahmen gegen nächtlichen Lärm auf dem Kinderspielplatz in der Werner-Bockelmann-Straße 185 untersucht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Spielplatz für Kinder von 7-14 Jahren gedacht ist und die Nutzung in der Zeit von 7 bis 20 Uhr erlaubt ist. Der Magistrat hofft, dass durch die Benachrichtigung der Polizei die Lärmbelästigung in Zukunft reduziert werden kann.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Werner-Bockelmann-Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 31.08.2026.
- Nied: Wann werden die Spielplätze in der Werner-Bockelmann-Straße fertiggestellt?31.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Nied: Bäume pflanzen auf der Mainzer Landstraße und auf der Werner-Bockelmann-Straße11.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Nied: Haifischzähne (VZ 342) an der Kreuzung Birminghamstraße/WernerBockelmannStraße aufbringen15.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Werner-Bockelmann-Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die vorliegende Anregung und den Sachverhalt mit dem folgenden Ergebnis überprüft:
Bei dem Spielplatz "Werner-Bockelmann-Straße" handelt es sich um einen öffentlichen Spielplatz für 7-14-jährige Kinder, dessen Besuch täglich in der Zeit zwischen 7 - 20 Uhr zulässig ist. Beschwerden liegen - mit Ausnahme dieser - dort nicht vor. Das dort angebrachte Spielplatzschild zeigt alle Regeln, die beim Besuch des Spielplatzes zu beachten sind. Der Vollständigkeit halber fügt der Magistrat der Stellungnahme ein Foto des Schildes in Kopie bei.
Der Spielplatz bietet aufgrund seiner Ausstattung keinen Anreiz für den Besuch erwachsener Personen.
Bei missbräuchlicher Nutzung mit Lärmbelästigung, insbesondere in den Nachtstunden, bittet der Magistrat die betroffenen Anwohner:innen das zuständige Polizeirevier oder das Sicherheitstelefon der Stadt Frankfurt (Tel.: 069/212-44044) zu benachrichtigen. Die zuständige Stelle des Magistrats wurde über die vorliegenden Lärmbeschwerden informiert.
Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Beleuchtung des Spielplatzes schafft aus Sicht des Magistrats keine Abhilfe.
Der Magistrat bedauert, dass es hier in der Vergangenheit zu Lärmbelästigungen gekommen ist und hofft, dass durch die Benachrichtigung der Polizei bzw. des Sicherheitstelefons sich die Situation in der Zukunft verbessert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2021OFOF 147/6Nied: Maßnahmen gegen nächtlichen Lärm auf dem Kinderspielplatz in der Werner-Bockelmann-Straße 185 prüfenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. Oktober 2021OFOF 177/6Nied: Maßnahmen gegen nächtlichen Lärm auf dem Kinderspielplatz in der Werner-Bockelmann-Straße 185 prüfenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. Oktober 2021OMOM 858Nied: Maßnahmen gegen nächtlichen Lärm auf dem Kinderspielplatz in der Werner-Bockelmann-Straße 185 prüfenDirektanregung
- 31. Januar 2022STST 214Nied: Maßnahmen gegen nächtlichen Lärm auf dem Kinderspielplatz in der Werner-Bockelmann-Straße 185 prüfenStellungnahme
- 8. August 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 1784Nied: Maßnahmen gegen nächtlichen Lärm auf dem Kinderspielplatz in der Werner-Bockelmann-Straße 185 prüfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab