Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassen
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1777
Betreff: Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassen Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26.04.2018 mit dem Beschluss § 2600 den Haushaltsplan 2018 ohne Berücksichtigung einer Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Seniorenbeirats beschlossen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2017OFOF 89/4Haushalt 2017 Produktbereich: 30 Amt OB_Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.02 Stadtverordnetenversammlung_Ortsbeiräte Aufwandsentschädigung für Seniorenbeirät*innen anpassenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 7. März 2017EAEA 20Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassenEtatanregung
- 8. September 2017STST 1742Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassenStellungnahme
- 16. März 2018STST 622Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassenStellungnahme
- 7. September 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 81 WochenSTST 1777Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab