Endlich ein Vordach für die Bornheimer Friedhofskapelle!
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anfrage zur Errichtung eines Vordachs für die Bornheimer Friedhofskapelle geantwortet, dass derzeit keine weiteren Planungen vorangetrieben werden, da die Trauerhalle möglicherweise als Kulturdenkmal nacherfasst wird. Dies erfordert jedoch umfangreiche Recherchen und eine Gebäudebesichtigung durch das Landesamt für Denkmalpflege.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen teilte auf Nachfrage mit, dass auf dem Friedhof Bornheim bislang lediglich Grabdenkmäler gemäß § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz als Kulturdenkmäler eingetragen sind. Die zumeist wohl in den 1930er und 1950er Jahren errichteten Bauten dagegen nicht.
Im Rahmen einer auf vier Jahre angelegten Nachinventarisierung Frankfurts, mit der das Landesamt im Januar 2022 begann, werde auch Bornheim noch einmal überprüft. Zu welchem Zeitpunkt dies geschieht, sei nicht absehbar, da derzeit andere Bereiche Priorität hätten.
Das Landesamt für Denkmalpflege geht davon aus, dass die Trauerhalle mutmaßlich als Kulturdenkmal nacherfasst werden wird. Dies setze allerdings umfangreiche Recherchen und eine Gebäudebesichtigung voraus.
Der Magistrat möchte einer Überprüfung durch das Landesamt nicht vorgreifen und wird deshalb vorerst keine weiteren Planungen für ein Vordach vorantreiben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Januar 2022OFOF 155/4Endlich ein Vordach für die Bornheimer Friedhofskapelle!Ortsbeiratsantrag · dFfm
- 15. Februar 2022OMOM 1680Endlich ein Vordach für die Bornheimer Friedhofskapelle!Direktanregung
- 25. April 2022STST 974Endlich ein Vordach für die Bornheimer FriedhofskapelleStellungnahme
- 8. August 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1776Endlich ein Vordach für die Bornheimer Friedhofskapelle!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab