Ehrenamt und Verwaltung in Verbindung halten
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem Zugang zum elektronischen Telefonverzeichnis der Stadtverwaltung Frankfurt am Main. Es wird klargestellt, dass ein Zugriff nur bei sachlich gerechtfertigtem Grund und unter Berücksichtigung des Datenschutzes möglich ist. Dies soll die Kommunikation innerhalb der Stadtverwaltung erleichtern, jedoch nicht ohne rechtliche Grundlage erfolgen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Ein Zugriff auf das elektronische Telefonverzeichnis als internes Kommunikationsverzeichnis der Stadtverwaltung Frankfurt am Main wird für Organisationen außerhalb der Stadtverwaltung Frankfurt am Main lediglich bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes vergeben - und auch dann nur auszugsweise (in dem Rahmen, wie es der sachlich gerechtfertigte Zweck erfordert). Hintergrund ist, dass hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten ein datenschutzrechtliches Verbot mit Erlaubnisvorbehalt existiert und solche Daten daher lediglich unter bestimmten Bedingungen (vgl. Art. 6 EU-DSGVO) verarbeitet werden dürfen.
Der Sinn und Zweck dieses internen Kommunikationsverzeichnisses (sowie die damit einhergehende Verwendung der dazugehörigen personenbezogenen Daten) ist nämlich gerade die Erleichterung der Kommunikation der Organisationseinheiten der Stadtverwaltung Frankfurt am Main, also der Ämter, Eigenbetriebe, Stabsstellen und Referate, untereinander. Es ist unbestritten, dass das Kommunikationsverzeichnis für die Arbeit der Ortsbeiräte hilfreich wäre. Dies allein reicht als Rechtsgrundlage für eine Übermittlung der Daten aber nicht aus.
Sollte ein sachlich (und datenschutzrechtlich) gerechtfertigter Grund hinsichtlich der Erforderlichkeit von Auszügen aus dem Telefonverzeichnis vorgetragen werden können, kann aus dem Kommunikationsverzeichnis eine passwortgeschützte Datei mit den für die Erfüllung Ihres Zwecks notwendigen Kommunikationsdaten erzeugt werden. Der Auszug wird in begründeten Fällen durch die Verwaltungsabteilung des zuständigen Amtes für die nachgefragten Daten bereitgestellt, die wiederum für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung verantwortlich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2022OFOF 197/4Ehrenamt und Verwaltung in Verbindung haltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, FDP
- 31. Mai 2022OMOM 2224Ehrenamt und Verwaltung in Verbindung haltenDirektanregung
- 8. August 2022Sie sind hierSTST 1773Ehrenamt und Verwaltung in Verbindung haltenStellungnahme
- 23. August 2022OFOF 218/4Das Ehrenamt nicht vorschnell von wichtigen Kontakten abschneidenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. September 2022OAOA 236Das Ehrenamt nicht vorschnell von wichtigen Kontakten abschneidenAnregung
- 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 279Das Ehrenamt nicht vorschnell von wichtigen Kontakten abschneidenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab