Das Ehrenamt nicht vorschnell von wichtigen Kontakten abschneiden
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, den Magistrat zu prüfen und zu berichten, wie die strukturellen Informationen für Ehrenamtliche zugänglich gemacht werden können. Dies soll dazu beitragen, die Kommunikation zwischen Ehrenamtlichen und der Verwaltung zu verbessern und die Bedeutung des Ehrenamts zu würdigen.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
- Die Stellungnahme des Magistrats ST 1773 v. 8.8. wird zurückgewiesen.
- Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern zu prüfen und zu berichten:
- Können ggf. strukturelle Informationen bis zur tiefsten darstellbaren Bürostelle samt einer Telefonnummer dargestellt werden, ohne die dort Beschäftigten im Einzelnen zu nennen;
- Kann eine Funktionalität geschaffen werden, die es ermöglicht, von Namen auf Bürostellen zu schließen;
- Würden die Vorgaben der DSGVO auch für Druckwerke (anstelle von digitalen Medien) vollumfänglich gelten;
- Sind hauptamtliche Entscheidende in Magistrat und Verwaltung mit der Arbeitsweise und der Bedeutung des Ehrenamts im Auftrag der Stadt hinreichend vertraut?
Begründung
Die genannte Stellungnahme ist zurückzuweisen, weil sie in keiner Weise die zugrundeliegende Problematik adressiert, geschweige denn einen sinnvollen Weg zu Lösungen auslotet oder aufzeigt. Die im stadtnahen Ehrenamt Tätigen haben oft mit komplexen und mitunter zeitkritischen Problemstellungen zu tun, zu denen der richtige Gesprächspartner in der Verwaltung oft erst ermittelt werden muss. Hier ist es vollends realitätsfremd zu verlangen, dass man bei einzelnen Ämtern einen Listenauszug gelegentlich irgendwie beantragt. Dies gilt für alle bereits im Antrag genannten Stadt- und SozialbezirksvorsteherInnen und -pflegerInnen, Ortsbeiratsmitglieder und Kinderbeauftragte. Diese Ehrenamtlichen sind im Übrigen zu Beginn ihrer Amtszeit bereits auf bestimmte Vorschriften verpflichtet worden. Es kann daher erwartet werden, dass unter den rechtlichen Rahmenbedingungen konstruktiv nach Lösungen gesucht wird. Die ganz oben angesprochene "strukturelle Information" könnte z.B. ein Ansatz dazu sein. Andernfalls kann man sich alle Sonntagsreden zum "Lob des Ehrenamts" einfach sparen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2022OFOF 197/4Ehrenamt und Verwaltung in Verbindung haltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, FDP
- 31. Mai 2022OMOM 2224Ehrenamt und Verwaltung in Verbindung haltenDirektanregung
- 8. August 2022STST 1773Ehrenamt und Verwaltung in Verbindung haltenStellungnahme
- 23. August 2022Sie sind hierOFOF 218/4Das Ehrenamt nicht vorschnell von wichtigen Kontakten abschneidenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. September 2022OAOA 236Das Ehrenamt nicht vorschnell von wichtigen Kontakten abschneidenAnregung
- 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 279Das Ehrenamt nicht vorschnell von wichtigen Kontakten abschneidenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.