Depots für Lieferdienste in Kombination mit der Lieferung per Lastenrad
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat sieht in der Einrichtung von Depots für Lieferdienste eine Möglichkeit zur Reduzierung des motorisierten Verkehrs und zur Entlastung der Umwelt. Es sind jedoch weitere Untersuchungen notwendig, bevor eine praktische Umsetzung erfolgen kann. Pilotprojekte werden unterstützt, um Erfahrungen mit Mikrodepots zu sammeln.
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Zuckschwerdtstraße — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.10.2026.
- Schutzgeländer an der Kreuzung Andreasstraße/Zuckschwerdtstraße unmittelbar vor den Straßenbahnschienen04.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Frankfurter Westen: Bilanz „100 Jahre Eingemeindung der westlichen Stadtteile erstellen"14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Höchst: Überweg Herbesthaler Straße sichern21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Zuckschwerdtstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat geht davon aus, dass die angeregten Depots eine wirkungsvolle Möglichkeit bieten, unnötigen motorisierten Verkehr weiter zu reduzieren. Auch die Kombination von Lieferungen mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) trägt zu einer Entlastung der Umwelt bei. Dennoch sind die Möglichkeiten in diesen Bereichen noch stark limitiert. Die Frankfurter University of Applied Sciences hat 2020 den Abschlussbericht zum Forschungsprojekt "LastMileTram, Empirische Forschung zum Einsatz einer Güterstraßenbahn am Beispiel Frankfurt am Main" vorgelegt. Die Untersuchung erfolgte in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF), dem KEP-Dienstleister Hermes, dem HOLM und dem Klima-Bündnis. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden zwölf geeignete Straßenbahnhaltestellen identifiziert. Die Straßenbahnendhaltestelle "Schwanheim-Rheinlandstraße" wird als geeignete Station bewertet, die Straßenbahnendhaltestelle "Zuckschwerdtstraße" wird nicht als geeignete oder bedingt geeignete Station eingestuft. Vor einer praktischen Umsetzung sind allerdings noch weitere Untersuchungen notwendig. Die VGF erprobt bereits in Eigenregie die Beförderung von Paketen und anderen Stückgütern mit Straßenbahn- und Stadtbahnfahrzeugen. Depots für Lieferdienste dürfen nur an Stellen eingerichtet werden, an denen diese weder den Busbetrieb, den Fahrgastwechsel noch den Fußverkehr zu und von den Haltestellen und Bahnsteigen behindern. Dies gilt auch für alle anderen denkbaren Depotstandorte im Umfeld von Haltestellen des ÖPNV. Entsprechend müssen die Flächen des Busbahnhofes in Höchst und alle Zuwegungen dorthin von zusätzlichen Hindernissen freigehalten werden. Speziell zum Standort Bahnhof Höchst hat die Deutschen Bahn auf Anfrage des Magistrats Folgendes mitgeteilt: "Im Rahmen der gesamthaften Planungen hinsichtlich der Sanierung des Empfangsgebäudes sowie der Entwicklung und Neuordnung des angrenzenden Umfelds, bei dem unter anderem DB-Flächen an die Konversions- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbh KEG verkauft werden sollen, sehen wir derzeit, nutzungsbedingt, keine Möglichkeiten hinsichtlich der Realisierung eines Depots für Lieferdienste auf Flächen der DB." Der städtische Linienbusverkehr lässt sich nicht in die Logistikabläufe von Lieferdiensten einbeziehen, da - sich Bauformen und Platzverhältnisse der eingesetzten Fahrzeuge nicht eigenen, um während des regulären Linienbetriebes zusätzlich Pakete oder andere Stückgüter zu befördern, - die Fahrtzeiten derzeit nicht dafür ausgelegt sind, um an einzelnen Haltestellen Pakete oder Stückgüter umzuschlagen. Fahrtzeiten müssten verlängert werden, das wäre zum einen wenig komfortabel für die Fahrgäste, zum anderen müssten auch mehr Fahrzeuge und Personal eingesetzt werden, - das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) der kombinierten Beförderung von Fahrgästen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (nach § 42 PBefG) und gewerblichen Gütern einen engen Rahmen setzt. Dies ist nur über eine rechtliche Sonderlösung möglich ("Experimentierklausel" nach § 2 Abs. 7 PBefG). Aufgrund der unter 1. ausgeführten Gründe sind von Seiten des Magistrats derzeit noch keine Gespräche mit Lieferdiensten vorgesehen. Der Magistrat unterstützt jedoch bereits Pilotprojekte, um Erfahrungen mit Mikrodepots und deren Auswirkungen auf die Verkehrsströme zu sammeln. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat auch künftig an einem gemeinsamen Projekt mit der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main und der House of Logistics and Mobility (HOLM) GmbH mitwirken (siehe auch ST 1274/2018).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2020OFOF 1318/6Depots für Lieferdienste in Kombination mit der Lieferung per LastenradOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Juni 2020OMOM 6167Depots für Lieferdienste in Kombination mit der Lieferung per LastenradDirektanregung
- 5. Oktober 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1769Depots für Lieferdienste in Kombination mit der Lieferung per LastenradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab