Außengastronomie im kleinen Einkaufszentrum
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1763
Betreff: Außengastronomie im kleinen Einkaufszentrum Zu 1: Auch beim Ordnungsamt haben sich Anwohner über nächtliche Lärmbelästigungen durch lautstarke Gäste im Außenbereich von Gaststätten im Berkersheimer Weg 6 beschwert. Bei entsprechenden Kontrollen hat die Stadtpolizei festgestellt, dass mehrere Betriebe ohne die erforderliche Sondernutzungserlaubnis des Amtes für Straßenbau und Erschließung Sommergärten aufgebaut hatten und veranlasst, dass diese beseitigt wurden. Der für diesen Bereich zuständige "Schutzmann vor Ort" des 14. Polizeireviers hat mit dem Betreiber des verbliebenen, genehmigten Sommergartens der Gaststätte "Arena" vereinbart, dass die Außenbewirtung freiwillig um 22 Uhr beendet und zudem sichergestellt wird, dass die dortigen Sitzgelegenheiten nach 22 Uhr nicht benutzt werden können. Solange diese Vereinbarungen eingehalten werden, sind weitere Maßnahmen voraussichtlich nicht erforderlich.
Zu 2: Verbindliche Lärmschutz-Auflagen können Gastwirten nur verfügt werden, wenn durch eine Schallpegelmessung der Dienstgruppe Immissionsschutz der Stadtpolizei des Ordnungsamtes bei einem Anwohner nachgewiesen werden kann, dass die vorgeschriebenen Lärmgrenzwerte deutlich überschritten werden. Hierzu müssen die betroffenen Anwohner ihre ausdrückliche Zustimmung erteilen. Soweit es im Einzelfall zu unzumutbaren Ruhestörungen für Anwohner kommt, besteht aber jederzeit die Möglichkeit, die Stadtpolizei über das Sicherheitstelefon (069-212-44044) um sofortige Maßnahmen (z. B. den Erlass von Platzverweisen gegen akute Störer) zu bitten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2018OFOF 530/10„Außengastronomie“ im kleinen EinkaufszentrumOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Juni 2018OMOM 3264Außengastronomie im kleinen EinkaufszentrumDirektanregung
- 7. September 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1763Außengastronomie im kleinen EinkaufszentrumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab