Blinden- und sehbehindertengerechte Barrierefreiheit im Bereich der U- Bahn-Station Enkheim/ Hes-sencenter
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2013, ST 175
Betreff: Blinden- und sehbehindertengerechte Barrierefreiheit im Bereich der U- Bahn-Station Enkheim/ Hes-sencenter Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, dass in der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgegeben werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2012OFOF 148/16Blinden- und sehbehindertengerechte Barrierefreiheit im Bereich U-Bahn-Station Enkheim/HessencenterOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, WBE, SPD, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
- 30. Oktober 2012OMOM 1643Blinden- und sehbehindertengerechte Barrierefreiheit im Bereich U-Bahn-Station Enkheim/HessencenterDirektanregung
- 4. Februar 2013Sie sind hierSTST 175Blinden- und sehbehindertengerechte Barrierefreiheit im Bereich der U- Bahn-Station Enkheim/ Hes-sencenterStellungnahme
- 8. Juli 2013Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1028Blinden- und sehbehindertengerechte Barrierefreiheit im Bereich U-Bahn-Station Enkheim/HessencenterStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab