Unfall- und Verletzungsgefahr für Kinder im Gleisfeldpark entschärfen
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die Unfall- und Verletzungsgefahr für Kinder im Gleisfeldpark zu entschärfen, indem er den bestehenden Holz-Draht-Zaun entfernt und die Durchlaufwege mit größeren Gehölzen bepflanzt. Eine Absturzsicherung in Form eines Doppelstabgitterzauns wird jedoch aufgrund fehlender Mittel nicht realisiert.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Reste des vor Ort befindlichen Holz-Draht-Zaunes werden zeitnah durch den Magistrat entsorgt. Prinzipiell besteht keine Verpflichtung, neben den Brückenbauwerken eine Absturzsicherung zu errichten. Der Magistrat wird dennoch im Herbst 2021 mit größeren Gehölzen die Durchlaufwege bepflanzen, um so wieder eine geschlossene Bepflanzung herzustellen. Der in der Anregung geforderte Doppelstabgitterzaun zur Absturzsicherung würde für die kompletten Teilabschnitte, links und rechts vom Brückenbauwerk, ca. 8.000,- € incl. Einbau kosten. Dem Magistrat stehen aktuell keine Mittel für die angeregte Maßnahme "Doppelstabgitterzaun'' zur Verfügung. Sollte der OBR 1 Mittel über eine OIB zur Verfügung stellen, wird sich das Fachamt um die Beschaffung des Zaunes und den Einbau kümmern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 14. Juni 2021OFOF 95/1Unfall- und Verletzungsgefahr für Kinder im Gleisfeldpark entschärfenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Juni 2021OMOM 408Unfall- und Verletzungsgefahr für Kinder im Gleisfeldpark entschärfenDirektanregung
- 27. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1753Unfall- und Verletzungsgefahr für Kinder im Gleisfeldpark entschärfenStellungnahme
- 7. November 2021OFOF 233/1Unfall- und Verletzungsgefahr für Kinder im Gleisfeldpark entschärfen IIOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab