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Das Brückenviertel im überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzept angemessen darstellen

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1751

Betreff: Das Brückenviertel im überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzept angemessen darstellen Derzeit wird das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main von 2011 überarbeitet. Neue bundesrechtliche Vorgaben und verschiedene Urteile insbesondere zur Abgrenzung bzw. gerichtlichen Kontrolle zentraler Versorgungsbereiche werden Änderungen an der Zentrenkonzeption von 2011 erforderlich machen. Dazu gehört auch, dass die beiden jetzigen C-Zentren "Dreieichstraße, Textorstraße, Darmstädter Landstraße" und "Brückenstraße, Elisabethenstraße, Wallstraße" zusammengeführt werden zum Grundversorgungszentrum "Brückenviertel / Darmstädter Landstraße". Gemäß Entwurf des in Bearbeitung befindlichen Einzelhandelskonzepts sind kennzeichnend für die neuen "Grundversorgungszentren" folgende Merkmale: Versorgungsfunktion für den jeweiligen Stadtteil bzw. kleinere Teilbereiche des Stadtgebietes mit einem Kundenpotenzial von etwa 10.000 bis 50.000 Einwohnern im funktionalen Versorgungsgebiet, zentrale, integrierte Lage im Stadtteil / Siedlungsraum mit einer kompakten städtebaulichen Struktur, Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich mit mindestens 1-2 (großflächigen) Lebensmittelmärkten als Frequenzerzeuger, ergänzende (überwiegend kleinteilige) Angebote im mittel- und langfristigen Bedarfsbereich, weitgehend ohne Wettbewerb, mindestens zehn (in der Regel 20 bis 40) Einzelhandelsbetriebe mit insgesamt mindestens 1.500 m2 (in der Regel 2.000 bis 5.000 m2) Verkaufsfläche, ergänzendes einzelhandelsnahes Dienstleistungsangebot vorhanden. Demgegenüber sind "Ortbezirkszentren" (ehem. B-Zentren) gekennzeichnet durch: teilstädtische (und ggf. auch teilregionale) Versorgungsfunktion mit einem Kundenpotenzial von mindestens 100.000 Einwohnern im funktionalen Versorgungsgebiet, zentrale, integrierte Lage im Ortsbezirk / Siedlungsraum, breites Angebotsspektrum mit vollständigem Angebot im kurzfristigen Bedarfsbereich und umfassendem Angebot im mittel- und langfristigen Bedarfsbereich mit Wettbewerbssituation, differenzierter Branchen- und Betriebsformenmix mit großflächigen Magnetbetrieben und hohem Anteil an Facheinzelhandel, in der Regel über 100 Einzelhandelsbetriebe mit insgesamt mehr als 10.000 m2 Verkaufsfläche, breit gefächerte Nutzungsmischung mit einem einzelhandelsnahen Dienstleistungs- und Gastronomieangebot sowie (teilweise) auch kulturellen und öffentlichen Einrichtungen. Das Brückenviertel stellt gewissermaßen einen Sonderfall dar, da es sich mit seiner spezialisierten Anbieterstruktur von attraktiven, individuellen Fachgeschäften von anderen Grundversorgungszentren abhebt. Vor allem in Brückenstraße und Wallstraße finden sich kleinteilige, individuelle Fachangebote mit "Szene"-Charakter. Trotz der teilweise auch mittelzentralen Angebote erreicht der Standort allerdings über die Breite des Angebotsspektrums sowohl im kurz-, mittel- wie auch langfristigen Bedarfsbereichs nicht die erforderliche differenzierte Struktur und Reichweite, wie sie die übrigen Ortsbezirkszentren (Berger Straße, Leipziger Straße, Schweizer Straße, Nordwestzentrum, Höchst) kennzeichnet. Dabei ist anzumerken, dass damit keine Aussage über die Qualität des Angebots, die Profilierung im Sinne eines Standortmarketings oder Einzugsbereiche einzelner Geschäfte ausgesagt wird. Unabhängig von der Kategorisierung als Ortsbezirkszentrum oder Grundversorgungszentrum, genießen alle zentralen Versorgungsbereiche nach Baugesetzbuch besonderen Schutz. Dies ist i.d.R. relevant bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie bei der Genehmigung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben. Dazu werden ergänzend zur Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche Ansiedlungsregeln für nahversorgungsrelevante, zentren- sowie nicht zentrenrelevante Sortimente definiert. Grundsätzlich sind Ansiedlungen kleinteiliger Ladeneinheiten, wie sie das Brückenviertel prägen, in städtebaulich integrierten Lagen zur Gebietsversorgung weiterhin möglich. Dennoch wird der Anregung des Ortsbeirats gefolgt, die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß der jüngeren Entwicklung mit einer Verdichtung zentrenprägender Funktionen anzupassen. Aktueller Einzelhandelsbesatz und von Seiten Gutachter und Magistrat ersichtliche Entwicklungsperspektiven sind über die gesamte Länge der Schifferstraße sowie im südlichen Teil der Brückenstraße zu gering, entlang von Schulstraße und Walter-Kolb-Straße sowie im vorderen Bereich der kleinen Brückenstraße ist dagegen eine Erweiterung sinnvoll. Dazu wird in Absprache mit dem Gutachter, dem Arbeitskreis bestehend aus Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, IHK und Einzelhandelsverband ein neuer Abgrenzungsvorschlag zur Beratung vorgelegt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Mai 2017OFOF 448/5Das Brückenviertel im überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzept angemessen darstellenOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 19. Mai 2017OMOM 1649Das Brückenviertel im überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzept angemessen darstellenDirektanregung
  3. 8. September 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 1751Das Brückenviertel im überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzept angemessen darstellen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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