Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1744
Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße Das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport hat verordnet, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erst ab einer Geschwindigkeit von 39 km/h geahndet werden können. Die Ergebnisse der Langzeitmessung aus dem Jahr 2015 zeigen eine unauffällige Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich für die Fahrtrichtung Goldbergweg bei 2,6 % und Fahrtrichtung Burgenlandstraße bei 5,8 %. Weil ein Schulweg betroffen ist, werden dort dennoch weitere Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Sollte sich eine gleichartige Übertretungsquote abzeichnen, sieht der Magistrat dort von weiteren Kontrollen ab.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. September 2015OMOM 4506Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche BuchrainstraßeDirektanregung
- 1. Februar 2016STST 240Messung mittels Via-Count-Geräten hier: Südliche BuchrainstraßeStellungnahme
- 13. September 2016OFOF 166/5Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen BuchrainstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Oktober 2016OMOM 694Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen BuchrainstraßeDirektanregung
- 9. Dezember 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 1744Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen BuchrainstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab