Tempo 30 in der Ginnheimer Straße / Ginnheimer Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 173
Betreff: Tempo 30 in der Ginnheimer Straße / Ginnheimer Landstraße
Die in der Ortsbeiratsanfrage angesprochene Thematik wurde im September 2009 im Rahmen eines Ortstermins mit Vertretern des Ortsbeirates und Anwohnern erörtert. Zwischenzeitlich wurde auf der Ginnheimer Landstraße in Fahrtrichtung Rödelheim in Höhe der Liegenschaft Nr. 40 Tempo 30 angeordnet. Ebenso wird in der Gegenrichtung die Tempo 30 Beschilderung bis zur Hausnummer 40 fortgeführt. Die Ausfahrt zur Altenpflegeanlage, die Ausfahrten der Wohnanlagen 21-31 sowie 33-39 und die künftige Kindertagesstätte befinden sich nach Umsetzung dieser Maßnahmen in einem mit Tempo 30 beschilderten Bereich. Als weitere geschwindigkeitsreduzierende Maßnahme wurde die Entfernung der Mittelmarkierung angeordnet. Um ein Überholen der Linienbusse durch andere Verkehrsteilnehmer zu unterbinden, wird die auf Höhe der Bushaltestelle kurz vor der Sophienstraße vorhande Bake nach vorne gezogen. Die Parkplätze zwischen den Ausfahrten der Wohnanlagen sollten erhalten bleiben, da sie erst im Jahr 2008 auf Anregung des Ortsbeirates geschaffen wurden und in der Ginnheimer Straße ein hoher Parkdruck herrscht. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. August 2009OFOF 406/2Tempo 30 in der Ginnheimer Straße/Ginnheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. Oktober 2009VV 1107Tempo 30 in der Ginnheimer Straße/Ginnheimer LandstraßeAnfrage
- 11. Januar 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 173Tempo 30 in der Ginnheimer Straße / Ginnheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab