Es bleibt dabei - keine Bebauung des Pfingstberges! Bestehenden Landschaftsraum und Freiflächen sichern!
Zusammenfassung
Der Magistrat bekräftigt, dass es keine Bebauung des Pfingstberges geben wird, um den bestehenden Landschaftsraum und die Freiflächen zu sichern. Dies geschieht im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Frankfurt 2030+, das die Bedeutung des Frankfurter Nordens als Potenzialraum für die Siedlungsentwicklung unterstreicht.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+ wurde mittlerweile von der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019 beschlossen (§4793). Der angesprochene Bereich Pfingstberg ist dabei aber nicht in der zugehörigen Beschlussvorlage M 105 vom 05.08.2019 enthalten. Darüber hinaus sieht das der Magistrat den relativ dünn besiedelten Frankfurter Norden dennoch weiterhin als wichtigen langfristigen Potenzialraum für die Siedlungsentwicklung an. Entsprechend wird diese Position auch weiterhin öffentlich vertreten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Mai 2019OFOF 208/15Es bleibt dabei - Keine Bebauung des Pfingstberges! Bestehender Landschaftraum und Freiflächen sichern! Untersuchungsraum im Arbeitspapier ISEK 2030 ersatzlos streichen!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 14. Juni 2019OAOA 412Es bleibt dabei - keine Bebauung des Pfingstberges! Bestehenden Landschaftsraum und Freiflächen sichern! Untersuchungsraum im Arbeitspapier iStEK 2030 ersatzlos streichen!Anregung
- 17. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 122 WochenSTST 1739Es bleibt dabei - keine Bebauung des Pfingstberges! Bestehenden Landschaftsraum und Freiflächen sichern! Untersuchungsraum im Arbeitspapier ISTEK 2030 ersatzlos streichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab