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Erneuerung und Erweiterung der Straßenmarkierung

Vorlagentyp: STMagistrat
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat plant die Erneuerung der Straßenmarkierungen im Bereich Riedstraße/Triebstraße/Alt Enkheim/Florianweg, jedoch wird eine Erweiterung der Markierungen abgelehnt, da bereits ausreichende Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen vorhanden sind. Die Ausführung der Erneuerung ist für das dritte Quartal 2021 vorgesehen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat entspricht der Anregung des Ortsbeirates dahingehend, dass er die ursprünglichen Markierungen im Bereich Riedstraße/Triebstraße/Alt Enkheim/Florianweg erneuert. Die Ausführung folgt voraussichtlich im dritten Quartal 2021. Die Markierungen erweitern allerdings kann der Magistrat nicht: Aus der Riedstraße auf die Triebstraße kommend gibt es bereits ein Verkehrszeichen (VZ) 206 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO, Halt. Vorfahrt gewähren) und die notwendige Bodenmarkierung. Aus dem Florianweg in Richtung Triebstraße kommend gibt es ebenfalls ein VZ 206 StVO mit entsprechender Markierung. Im weiteren Verlauf, rund zehn Meter entfernt, steht ein VZ 205 StVO (Vorfahrt gewähren). Ebenfalls ist dort noch eine unterbrochene Bodenmarkierung zur Kennzeichnung der Triebstraße und somit eindeutigen Halteregelung aufgebracht. Die bestehende Beschilderung mittels dem VZ 206 StVO ist in dem oben angesprochenen Bereich ausreichend.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. April 2021OFOF 2/16Erneuerung und Erweiterung der StraßenmarkierungOrtsbeiratsantrag · WBE
  2. 4. Mai 2021OMOM 15Erneuerung und Erweiterung der StraßenmarkierungDirektanregung
  3. 17. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    STST 1731Erneuerung und Erweiterung der Straßenmarkierung
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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