Frankfurt braucht einen Masterplan 2021 bis 2026 "Altpapier"
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass ein Masterplan für Altpapier nicht notwendig ist, da bereits umfassende Regelungen zur Verwendung von Recyclingpapier bestehen. Die Verpflichtung zur Bestellung von Recyclingpapier ist in den städtischen Einkaufsrichtlinien verankert, und Ausnahmen müssen schriftlich begründet werden.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Hierzu wird auf den Bericht des Magistrats vom 28.04.2014, B 138, verwiesen, insbesondere auf die Ausführungen zu Ziffer 4., wonach alle städtischen Einkäuferinnen und Einkäufer grundsätzlich verpflichtet sind, Recyclingpapier zu bestellen. Im elektronischen Einkaufssystem der Stadt Frankfurt am Main gibt es einen entsprechenden Rahmenvertrag, aus dem nur Recyclingpapier abgerufen werden kann. Es liegt jedoch in der Eigenverantwortung der Ämter und Betriebe, ggf. intern Gründe zu dokumentieren, die gegen die Inanspruchnahme des Rahmenvertrages - und somit auch gegen eine Bestellung von Recyclingpapier - sprechen. Diese lag im Jahr 2021 bei 98,6 %.
Auch die AGA I legt in Ziffer 4.4.1 (2) fest, dass für alle städtischen Drucksachen, z. B. Briefbögen, Vordrucke, Umschläge, Fotokopien, Visitenkarten und einfache Publikationen, grundsätzlich Recycling-Papier zu verwenden ist. Über schriftlich zu begründende Ausnahmen entscheidet das Hauptamt und Stadtmarketing.
Eine Vorgabe, nur die Verwendung von Papier mit dem Blauen Engel zuzulassen, verstieße gegen Europarecht, da ein solches Siegel nur in Deutschland existiert und in Folge nichtdeutsche Anbieter ausschließen und damit diskriminieren würde. Darüber hinaus würde ein mit optischen Aufhellern hergestelltes Recyclingpapier keinen "Blauen Engel" erhalten, obwohl es gegenüber der Beschaffung von Frischfaserpapier die weitaus nachhaltigere Variante darstellt. Die Möglichkeit, Recyclingpapier mit einem hohen Weißegrad zu beschaffen, wäre bei einer Einschränkung auf den Blauen Engel nicht mehr gegeben.
Dieser Hintergrund sowie die Notwendigkeit, grundsätzlich ökologisch, wirtschaftlich und sparsam zu agieren, machen aus Sicht des Magistrats die Erarbeitung des hier geforderten Masterplans obsolet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Januar 2021KK 233Frankfurt braucht einen Masterplan 2021 bis 2026 „Altpapier“KAV-Anregung
- 30. August 2021STST 1512Frankfurt braucht einen Masterplan 2021-2026 "Altpapier"Stellungnahme
- 1. August 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 81 WochenSTST 1721Frankfurt braucht einen Masterplan 2021 bis 2026 "Altpapier"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab