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Ausreichende Statistiken über den Übergang an weiterführende Schulen führen

Vorlagentyp: STMagistrat
64 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1721

Betreff: Ausreichende Statistiken über den Übergang an weiterführende Schulen führen Es steht in der Verantwortung des jeweiligen Datenverantwortlichen, welche Auswertungen durchgeführt werden und in welcher Form Daten veröffentlicht werden. Das ist in diesem Fall das Land Hessen bzw. das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt. Kommunale Datenauswertungen nicht freigegebener Daten des Landes oder eigene Erhebungen des Schulträgers bei den Schulen sind auch zukünftig nicht vorgesehen. Dem Schulträger werden folgende Statistiken vom Hessischen Kultusministerium zur Verfügung gestellt: - Die Erst- und Zweitwünsche beim Übergang zur weiterführenden Schule (Jahrgangsstufe 5) und zur Sekundarstufe II (Jahrgangsstufe 11) differenziert nach abgebender Schule und aufnehmender Schule. - Die tatsächlich erfolgten Übergänge zu diesen Jahrgangsstufen nach gleicher Differenzierung. - Eine Darstellung nach dem Wohnort (Ortsbezirk, Stadtteil) der Schülerinnen und Schüler ist auf dieser Basis nicht möglich. Beide Statistiken liegen mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung vor, so dass eine vergleichende Betrachtung erst zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres möglich ist. Die dem Magistrat - Stadtschulamt - vorliegenden Informationen werden gerne an die Ortsbeiräte weitergegeben. Die verfügbaren Daten zum Wahlverhalten und den Übergängen werden regelmäßig ausgewertet und finden Eingang in die jährliche Fortschreibung des Schulentwicklungsplans. Die diesjährige Fortschreibung für die Bildungsregion Nord wurde im

  1. Halbjahr vorgestellt. Der Ortsbeirat 12 ist entsprechend informiert. Der Magistrat wird zur nächsten größeren Fortschreibung 2020 die Datengrundlage überarbeiten und in diesem Zusammenhang auch weitere Erhebungs- und Auswertungsanforderungen mit dem Land erörtern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Juni 2017OFOF 178/12Wie viele Kinder aus Kalbach-Riedberg wurden einer weiterführenden Schule zugewiesen?Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 23. Juni 2017VV 506Wie viele Kinder aus Kalbach-Riedberg wurden einer weiterführenden Schule zugewiesen?Anfrage
  3. 1. Dezember 2017OMOM 2481Fristablauf für Anregungen und Auskunftsersuchen an das SchuldezernatDirektanregung
  4. 18. Dezember 2017STST 2467Wie viele Kinder aus Kalbach-Riedberg wurden einer weiterführenden Schule zugewiesen?Stellungnahme
  5. 10. Januar 2018OFOF 250/12Ausreichende Statistiken über den Übergang an weiterführende Schulen führenOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 26. Januar 2018OMOM 2703Ausreichende Statistiken über den Übergang an weiterführende Schulen führenDirektanregung
  7. 3. September 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 64 Wochen
    STST 1721Ausreichende Statistiken über den Übergang an weiterführende Schulen führen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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