Ermöglichung des Neubaus von studentischem Wohnraum durch Einbringen der geplanten Richtlinienänderung zum Förderprogramm "Studentischer Neubau" in die Stadtverordnetenversammlung
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die überarbeitete Richtlinie zur Wohnraumförderung für Studierende und Auszubildende beschlossen, um den Neubau von studentischem Wohnraum zu ermöglichen. Die neuen Förderbedingungen beinhalten zinslose Darlehen und Baukostenzuschüsse, um die Schaffung von Wohnraum zu unterstützen. Ziel ist es, die Wohnsituation für Studierende in Frankfurt zu verbessern.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 (§ 5022) wurde die überarbeitete und ergänzte Richtlinie "Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende und Auszubildende" mit folgenden Eckwerten verabschiedet:
- gefördert werden Apartments und WG's - förderfähige Wohnfläche (einschl. Gemeinschaftsräume) bis zu 25 m²;
- wohnberechtigt sind Studierende und Auszubildende, die sich in Frankfurt in einem Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf oder in Ausbildung auf einer Berufsfachschule;
- die Förderung besteht aus einem langfristigen Darlehen (40 Jahre zinslos) und Baukostenzuschüssen bis zu 1.950 Euro je m² förderfähiger Wohnfläche
- Mietpreis- und Belegungsbindung 40 Jahre
- Nettokaltmiete 8,50 Euro je m² förderfähiger Wohnfläche
- Zuschlag 2,40 Euro je m² förderfähiger Wohnfläche für Möblierung und Schönheitsreparaturen
- Pauschalbetrag für Betriebs- und Heizkosten nach tatsächlichem Verbrauch
- Erhöhter energetischer Standard im Neubau (Effizienzhaus 40)
- Mindeststandard in Wohngruppen mit mehreren Wohnplätzen sowie individuellen oder gemeinsamen Sanitärbereichen und gemeinsamer Küche mit Essplatz 12 m² Wohnfläche je Individualraum
- Mindeststandard für Apartments mit eigenem Sanitärraum und Kochnische 18 m² Wohnfläche je Apartment
Der auf diesen neuen Förderbedingungen basierende Antrag des Katholischen Bauvereins ist noch im Juli eingegangen, vom Magistrat positiv geprüft und an den Landesfördergeber weitergeleitet worden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2024OFOF 376/7Ermöglichung des Neubaus von studentischem Wohnraum durch Einbringen der geplanten Richtlinienänderung zum Förderprogramm „Studentischer Neubau“ in die StadtverordnetenversammlungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. März 2024OMOM 5266Ermöglichung des Neubaus von studentischem Wohnraum durch Einbringen der geplanten Richtlinienänderung zum Förderprogramm „Studentischer Neubau“ in die StadtverordnetenversammlungDirektanregung
- 27. September 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1716Ermöglichung des Neubaus von studentischem Wohnraum durch Einbringen der geplanten Richtlinienänderung zum Förderprogramm „Studentischer Neubau“ in die StadtverordnetenversammlungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab