Bürgersteig Braunfelsstraße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1714
Betreff: Bürgersteig Braunfelsstraße Aufgrund des hohen Parkdrucks innerhalb der Kuhwaldsiedlung ist das Parken auf der Fahrbahn der Braunfelsstraße beidseitig erlaubt. Eine Verbreiterung des Gehweges würde dazu führen, dass das Parken nur noch auf einer Straßenseite möglich wäre. Hierdurch würde sich der bestehende Parkdruck noch deutlicher erhöhen. Des Weiteren müsste bei einer Gehwegverbreiterung die gesamte Straßenentwässerung verlegt werden, was mit erheblichen Kosten verbunden wäre. Aufgrund der geschilderten Probleme sieht der Magistrat von einer Verbreiterung des Gehweges ab. Das Absichern des Gehweges gegen das Beparken würde zu Lasten der Gehwegbreite gehen und kann daher nicht zur Ausführung kommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2013OFOF 365/2Bürgersteig BraunfelsstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. September 2013OMOM 2457Bürgersteig BraunfelsstraßeDirektanregung
- 16. Dezember 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1714Bürgersteig BraunfelsstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab