Sperrung des Radverkehrs in Einbahnstraßen aufgrund von Baustellen
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 170
Betreff: Sperrung des Radverkehrs in Einbahnstraßen aufgrund von Baustellen Jede Sperrung des Radverkehrs in (gegen) Einbahnstraßen bei Baustellen ist eine Einzelfallentscheidung. Bei den vom Ortsbeirat aufgeführten Beispielen hätte es zu gefährlichen Situationen für Radfahrende kommen können, weshalb Sperrmaßnahmen notwendig waren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. November 2017OFOF 669/5Sperrung des Radverkehrs in Einbahnstraßen aufgrund von BaustellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. November 2017OMOM 2443Sperrung des Radverkehrs in Einbahnstraßen aufgrund von BaustellenDirektanregung
- 5. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 170Sperrung des Radverkehrs in Einbahnstraßen aufgrund von BaustellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab