Verkehrsmäßige Auswirkungen einer erheblichen Erweiterung der Bebauung des Hilgenfeldes
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1708
Betreff: Verkehrsmäßige Auswirkungen einer erheblichen Erweiterung der Bebauung des Hilgenfeldes Es ist nicht beabsichtigt, das Baugebiet über die Grenzen des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 813 zu erweitern. Das Baugebiet ist gut an S-Bahn und Buslinien angebunden. Ebenso ist eine Anbindung über die künftige Verlängerung der Linie U 5 nach Norden nicht ausgeschlossen. Damit besteht ein hoher Anreiz zur Benutzung des ÖPNVs für tägliche Erledigungen. Auf die tatsächliche Inanspruchnahme des ÖPNVs kann der Magistrat darüber hinaus nicht einwirken. In einem möglichen Bauleitplanverfahren ist die gesamte Verkehrsthematik allerdings noch genauer zu untersuchen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2013OFOF 678/9Verkehrsmäßige Auswirkungen einer erheblichen Erweiterung der Bebauung des HilgenfeldesOrtsbeiratsantrag · FDP
- 26. September 2013VV 837Verkehrsmäßige Auswirkungen einer erheblichen Erweiterung der Bebauung des HilgenfeldesAnfrage
- 16. Dezember 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1708Verkehrsmäßige Auswirkungen einer erheblichen Erweiterung der Bebauung des HilgenfeldesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab