Künftige IGS Nord im südlichen Ben-Gurion-Ring
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1706
Betreff: Künftige IGS Nord im südlichen Ben-Gurion-Ring Für den endgültigen Standort der IGS im Frankfurter Norden ist ein Anmietungsobjekt in der Verhandlung. Das Objekt ist ein Verwaltungsgebäude und bietet nicht die Ausstattung mit Sportfreifläche, wie es ein Neubau bieten könnte. Dem Magistrat ist das bewusst und es werden Kompensationsmöglichkeiten geprüft, zum Beispiel die Nutzung von Freiflächen in der unmittelbaren Umgebung. Die entsprechenden Ämter sind hierzu in Abstimmung. Dem Vorschlag einer gemeinsamen Nutzung der Sportfreiflächen am endgültigen Standort des Gymnasiums Nord kann nicht gefolgt werden, da die Freifläche des Gymnasiums durch den ebenfalls geplanten Wohnungsbau stark begrenzt ist und das Kleinspielfeld erst im südlichem Entwicklungsbereich des Neubaugebiets zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden wird. Diese Sportfreiflächen und Kleinspielfelder sollen dann allen Nutzerinnen und Nutzern des Quartiers zur Verfügung stehen, sowohl den Schulen und Kitas als auch den Anwohnerinnen und Anwohnern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. April 2019OFOF 744/10Künftige IGS Nord im südlichen Ben-Gurion-RingOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Mai 2019OMOM 4564Künftige IGS Nord im südlichen Ben-Gurion-RingDirektanregung
- 2. September 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1706Künftige IGS Nord im südlichen Ben-Gurion-RingStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab