Höchst: Notrufsäule im Höchster Stadtpark versetzen
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1703
Betreff: Höchst: Notrufsäule im Höchster Stadtpark versetzen Die Zuständigkeit für Notrufsäulen liegt beim Polizeipräsidium Frankfurt, dem eine gleichlautende Anfrage vorliegt, die von dort beantwortet wird. Die Notrufsäulen wurden seinerzeit auf Veranlassung des Polizeipräsidiums von der Telekom aufgestellt. Die Technik ist veraltet und wird von der Telekom nicht mehr instandgesetzt, deshalb wurde der Rahmenvertrag aufgekündigt. Bestehende Notrufsäulen genießen einen Bestandsschutz. Daher ist eine Umsetzung der Säule an einen anderen Standort nicht möglich. Die Säule kann lediglich abgebaut werden, wenn sie Ihren Zweck am aktuellen Standort nicht mehr erfüllt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Mai 2018OFOF 702/6Höchst: Notrufsäule im Höchster Stadtpark versetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Juni 2018OMOM 3215Höchst: Notrufsäule im Höchster Stadtpark versetzenDirektanregung
- 3. September 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1703Höchst: Notrufsäule im Höchster Stadtpark versetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab