Höchst: Notrufsäule im Höchster Stadtpark versetzen
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Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3215 entstanden aus Vorlage: OF 702/6 vom 18.05.2018
Betreff: Höchst: Notrufsäule im Höchster Stadtpark versetzen Der Magistrat wird gebeten, für die Notrufsäule im Höchster Stadtpark, die früher an einem Weg, nun aber ohne befestigten Zugang mitten auf dem Rasen steht, einen neuen sinnvollen Aufstellungsort in deren direkter Nähe zu finden. Es ist dabei auf einfache Zugänglichkeit und gute Sichtbarkeit zu achten.
Begründung: Notrufsäulen erfüllen nur ihren Zweck, wenn sie funktionieren und im Notfall schnell zu erreichen sind. Dies scheint durch die einsame Lage auf dem Rasen abseits von befestigten Wegen nicht mehr der Fall zu sein. Trotz der weit verbreiteten Mobiltelefone haben Notrufsäulen aktuell immer noch ihre Berechtigung für die schnelle Abrufung von Hilfe. Die aktuelle Situation stellt sich folgendermaßen dar: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1703 Aktenzeichen: 67 0
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Mai 2018OFOF 702/6Höchst: Notrufsäule im Höchster Stadtpark versetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Juni 2018Sie sind hierOMOM 3215Höchst: Notrufsäule im Höchster Stadtpark versetzenDirektanregung
- 3. September 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1703Höchst: Notrufsäule im Höchster Stadtpark versetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats