Trinkhalle an der Ecke in der Römerstadt/Nesselbuschstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass die Trinkhalle an der Nesselbuschstraße im Privateigentum steht und somit keine Einflussnahme durch die Stadt Frankfurt am Main möglich ist. Es sind keine Planungen oder Absichten des Eigentümers bekannt.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bei der betroffenen Grundstücksfläche handelt es sich nicht um Eigentum der Stadt Frankfurt am Main, sondern um Privateigentum. Die aufstehende Trinkhalle befindet sich gleichfalls nicht im Eigentum der Stadt. Dem Magistrat sind Planungen respektive Absichten hinsichtlich zu künftigen Nutzungen nicht bekannt, da zu dem Eigentümer der Fläche kein Kontakt besteht. Auch besteht hier keinerlei Möglichkeit von Seiten der Stadt Einfluss auf Dispositionen des Eigentümers zu nehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. März 2023OFOF 267/8Trinkhalle an der Ecke In der Römerstadt/NesselbuschstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. März 2023OMOM 3813Trinkhalle an der Ecke In der Römerstadt/NesselbuschstraßeDirektanregung
- 26. Januar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 169Trinkhalle an der Ecke in der Römerstadt/NesselbuschstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab