Öffentlicher Personennahverkehr in Berkersheim
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem öffentlichen Personennahverkehr in Berkersheim. Es wird ein Ausbau des ÖPNV-Angebots durch die Verlängerung der Buslinie 25 vorgeschlagen, der jedoch von der Errichtung der Omega-Brücke abhängt. Dies soll die Anbindung des Stadtteils an den Nahverkehr weiter verbessern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die bebaute Fläche des Stadtteils Berkersheim ist durch die S-Bahnlinie S6 sowie die Buslinien 25, 27, 39 und 66 gemäß den Vorgaben des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main 2025+ vollständig räumlich erschlossen. Ein Ausbau des ÖPNV-Angebotes in Berkersheim ist im Nahverkehrsplan mit der Verlängerung der Buslinie 25 über "Berkersheim Bahnhof" hinaus bis "Berkersheim Mitte" mit Lückenschluss zur Linie 39 enthalten. Voraussetzung hierfür ist jedoch der Bau der als "Omega-Brücke" bezeichneten Querung der Bahngleise am Berkersheimer Bahnhof.
Darüber hinaus wurde zum 11. Oktober 2022 das Bediengebiet des On-Demand-Angebotes "KNUT" auf Berkersheim ausgeweitet. Hierdurch besitzt der Stadtteil nun Anschluss an ein neues, flexibles Mobilitätsangebot im Frankfurter Norden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 29. August 2022OFOF 393/10Öffentlicher Personennahverkehr in BerkersheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. September 2022OMOM 2686Öffentlicher Personennahverkehr in BerkersheimDirektanregung
- 13. Januar 2023Sie sind hierSTST 169Öffentlicher Personennahverkehr in BerkersheimStellungnahme
- 6. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 383Beethoven-SPIEL-PlatzStellungnahme
- 26. Februar 2023OFOF 628/2Spielplatz BeethovenplatzOrtsbeiratsantrag · FDP
- 20. März 2023OMOM 3719Spielplatz BeethovenplatzDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab