Blindengerechte Ampel in der Gutleustraße
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Lichtsignalanlage in der Gutleustraße in die Prioritätenliste der Umbaumaßnahmen aufgenommen. Der genaue Zeitpunkt der Umsetzung kann jedoch noch nicht genannt werden, da die Kosten der Maßnahme noch ermittelt werden müssen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die Lichtsignalanlage wurde weit oben in die Prioritätenliste der Umbaumaßnahmen aufgenommen. Der Magistrat kann noch keine Aussage zum Zeitpunkt der Umsetzung treffen, da die voraussichtlichen Kosten der Maßnahme noch nicht ermittelt wurden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. November 2019OMOM 5456Blindengerechte Ampel in der GutleutstraßeDirektanregung
- 6. März 2020STST 444Blindengerechte Ampel in der GutleutstraßeStellungnahme
- 3. Mai 2020OFOF 1286/1Blindengerechte Ampel in der Gutleutstraße - Priorisieren!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 19. Mai 2020OMOM 6020Blindengerechte Ampel in der Gutleutstraße - Priorisieren!Direktanregung
- 25. September 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1699Blindengerechte Ampel in der Gutleustraße - Priorisieren!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab