Berkersheimer Niddatal
Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt die Beschränkung der Nutzung des Berkersheimer Niddatals im Bereich des Berkersheimer Bogens, um den Landschaftsschutz zu wahren. Dies soll durch die Wiederherstellung und Kompensation der betroffenen Bereiche nach den Vorgaben des Landschaftspflegerischen Begleitplans geschehen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat unterstützt die Anregung, die Nutzung des Berkersheimer Niddatals im Bereich des Berkersheimer Bogens zu beschränken. Der Bereich nördlich der Bahnunterführung im Wiesengarten befindet sich größtenteils im GrünGürtel der Stadt Frankfurt am Main sowie innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Grüngürtel und Grünzüge (Zone II) der Stadt. Die Auflagen des Landschaftsschutzes beschränken die Nutzung des Bereichs. Bereiche des Niddatals, die vom Ausbau der S6 betroffen sind, werden nach den Vorgaben des Landschaftspflegerischen Begleitplans wiederhergestellt beziehungsweise kompensiert. Wegen eines Ersatzes für den wegfallenden schienengleichen Bahnübergang hat der Magistrat die bisherige Variantenuntersuchung der DB Netz AG überarbeitet und ergänzt. Der Magistrat hat eine Vorzugsvariante erarbeitet und wird diese Anfang 2020 den Ortsbeiräten 10 und 14 vorstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2019OFOF 815/10Berkersheimer NiddatalOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Oktober 2019OMOM 5219Berkersheimer NiddatalDirektanregung
- 3. Februar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 167Berkersheimer NiddatalStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab