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EU-Bürgerinnen und -Bürger vor der Wahl

Vorlagentyp: STMagistrat
22 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat stellt fest, dass die Bereitstellung von Wahlinformationen in allen 24 Amtssprachen nicht möglich ist, da dies einen erheblichen Aufwand bedeuten würde. Er plant jedoch, die allgemeinen Informationen auf der Homepage auch in Englisch anzubieten und setzt sich für eine englische Beschriftung der Wahlunterlagen ein.

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Stellungnahme des Magistrats

Der wahlspezifische Internetauftritt umfasst alle Informationen die notwendig sind, um sich umfassend zur anstehenden Wahl zu informieren. Aus den Informationen zur Wahlberechtigung lässt sich deutlich der Personenkreis der Wahlberechtigten ableiten. Zudem werden alle Wahlberechtigten aktiv mit einer Wahlbenachrichtigung, weit im Vorfeld der Wahl angeschrieben und auf die bevorstehende Wahl unter Angabe des Wahllokals bzw. der Möglichkeit zur Nutzung von Briefwahl, hingewiesen.

In der EU existieren 24 Amtssprachen. Eine Bereitstellung von Wahlinformationen in allen 24 Sprachen würde einen enormen personellen, zeitlichen und finanziellen Zusatzaufwand bedeuten, der im Bereich der Frankfurter Wahlorganisation nicht geleistet werden kann. Hauptpunkt ist jedoch, dass die Vermittlung von wahlrechtlichen Informationen in deutscher Sprache (§ 23 Verwaltungsverfahrensgesetz) eine rechtsverbindliche Kommunikationsform einfordert. Diese Rechtsverbindlichkeit kann bei Übersetzungen in eine andere Sprache nicht sichergestellt werden.

Gleichwohl sieht es der Magistrat selbst als wünschenswert an, zumindest den Bereich der "Allgemeinen Informationen" auf der wahlspezifischen Homepage, neben der deutschen Sprache, auch auf Englisch zu verfassen. Eine diesbezügliche Umsetzung wird aktuell noch geprüft und soll, sofern möglich, so schnell wie möglich auch umgesetzt werden.

Nach eingehender Prüfung ist festzustellen, dass das Beschriften der Umschläge in allen 24 Amtssprachen, aus Gründen der Rechtsverbindlichkeit und Klarheit, da es sich um ein offizielles Schreiben des Wahlamtes handelt, nicht umgesetzt werden kann.

Auch hier ist aber vorgesehen, hessenweit anzustoßen, dass zusätzlich zur deutschen Beschriftung des Umschlags mit den Worten "Wichtige Wahlunterlagen" auch das englische Pendant abgedruckt wird. Hierzu muss man wissen, dass die Wahlbenachrichtigungen sowie die Briefwahlunterlagen für alle hessischen Kommunen zentral von einem externen Dienstleister produziert und versendet werden. Voraussetzung dafür wäre also, dass alle hessischen Kommunen dieser Verfahrensweise einvernehmlich zustimmen. Frankfurt wird sich für eine entsprechende Realisierung der Idee einsetzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. März 2023KK 130EU-Bürgerinnen und -Bürger vor der WahlKAV-Anregung
  2. 14. August 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    STST 1679EU-Bürgerinnen und -Bürger vor der Wahl
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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