Tierschutz angemessen vergüten
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die finanziellen Mittel für den Tierschutz in Frankfurt am Main zu erhöhen, um die Arbeit der Tierschutzvereine zu unterstützen. Dies umfasst eine Anpassung der Mittel für 2024 und 2025 sowie eine zukünftige Erhöhung der Fundtierpauschale. Ziel ist es, den Tierschutz und das Tierwohl in der Stadt zu fördern.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenStellungnahme des Magistrats
Aktuell hat der Magistrat vertragliche Beziehungen zu dem Tierschutzverein Frankfurt am Main und Umgebung 1841 e.V., dem Stadttaubenprojekt e. V. und dem Katzenschutzverein Oberrad. Der Tierschutzverein Frankfurt am Main und Umgebung 1841 e.V. (TSV) übernimmt hier für den Magistrat allumfassende Verwahraufgaben im Fundwesen. Der TSV leistet einen elementaren Beitrag zum Tierschutz und Tierwohl. Aus diesem Grund sollen die Mittel im Haushaltsjahr 2024 auf 500.000 und 2025 auf 600.000 € zzgl. ca. 74.000 € jährlicher Erbpacht angepasst werden. Es ist vorgesehen, die "Fundtierpauschale" ab 2026 auf 1 € pro Einwohner zu erhöhen. Mit Rechtskraft des Haushaltes 2024 unterstützt der Magistrat den Verein Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. mit Mitteln in Höhe von 33.000 € jährlich. Das entspricht einer Steigerung um 13.800 € im Vergleich zum Vorjahr. Der Verein unterstützt neben dem originären ideellen Vereinszweck auch die Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zur Abwehr von Gefahren und zum Tierwohl und -schutz. Der Verein trägt dafür Sorge, dass in Not geratene Tauben aus dem öffentlichen Raum geborgen, abgeholt gepflegt und ggf. medizinisch versorgt werden. Der Katzenschutzverein Oberrad erhält nach wie vor einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.750 Euro jährlich. Es wird angestrebt, die jeweiligen Mittel im Haushaltsvollzug innerhalb des vorhandenen Budgets des Dezernates IX bereitzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. November 2023OFOF 531/11Tierschutz angemessen vergütenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Januar 2024OMOM 4939Tierschutz angemessen vergütenDirektanregung
- 6. Februar 2024OFOF 684/9Tierschutz angemessen vergütenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Februar 2024OMOM 5162Tierschutz angemessen vergütenDirektanregung
- 13. September 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 1674Tierschutz angemessen vergütenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab