Krähenpopulation
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat weist darauf hin, dass Krähen (hier: die Saatkrähe) wie alle europäischen Vogelarten durch die Vogelschutzrichtlinie der EU und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützte Tiere sind und damit die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu beachten sind. Danach ist es u.a. verboten, die Tiere zu verletzen oder zu töten, ihre Nester zu zerstören oder die Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten zu stören.
Auch wenn sich die Bestände der Saatkrähe nach ihrer früheren massiven Bejagung zwischenzeitlich erholt haben, wird der Erhaltungszustand der Saatkrähe in Hessen noch immer mit ungünstig (gelb) bewertet. So beschränkte sich ihre Verbreitung in Hessen im Jahr 2021 nur auf den Süden des Landes. Den Kolonien der Saatkrähen in Frankfurt kommt dabei eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung zu, da die Stadt laut aktuellem Monitoring-Bericht der Vogelschutzwarte (Stand: 2021) beinahe die Hälfte der hessischen Vorkommen beherbergt.
Die Stadt Frankfurt am Main hat somit eine hohe Verantwortung für den Schutz und den Erhalt der Saatkrähe, auch wenn der Geräuschpegel während der Brutzeit und die Hinterlassenschaften der Vögel im menschlichen Umfeld häufig als störend empfunden werden.
Saatkrähen sind sehr soziale Vögel. Aufgrund des Mangels an Brutplätzen brüten sie in Kolonien und haben eine hohe Bindung an ihre Bruthabitate. Effektive und nachhaltige Maßnahmen zur Vergrämung oder Umsiedlung von Krähen, die mit den Anforderungen des Naturschutzrechts vereinbar sind, existieren daher nach aktuellem Kenntnisstand nicht. So kehren Saatkrähen selbst nach Sturmschäden wieder zurück oder lassen sich an einem anderen Ort in der Nähe nieder.
Konkrete Zahlen zur Populationsentwicklung der Saatkrähe im südlichen Stadtgebiet von Frankfurt liegen dem Magistrat nicht vor und werden nach unserer Kenntnis auch nicht gezielt erfasst. Zu beachten ist, dass die Brutvögel in den Kolonien einer Hierarchie und innerartlichen Konkurrenz unterliegen. Nicht alle Saatkrähen in einer Kolonie brüten. Jede vom Menschen herbeigeführte Störung dieses Gefüges kann die Aufsplitterung von Kolonien und als direkte Folge daraus auch die Bestandsentwicklung der Saatkrähen negativ fördern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. März 2023OFOF 783/5KrähenpopulationOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 5. Mai 2023OMOM 3968KrähenpopulationDirektanregung
- 7. August 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1672KrähenpopulationStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab