Beschilderung "Spielende Kinder"
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1671
Betreff: Beschilderung "Spielende Kinder" Eine Beschilderung mit dem Gefahrzeichen VZ 136 (Kinder) Straßenverkehrs-Ordnung ist in Tempo-30-Zonen in der Regel nicht erforderlich. Der Magistrat erkennt keine Notwendigkeit, an den genannten Örtlichkeiten von der Regel abzuweichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. März 2019OFOF 428/8Beschilderung „Spielende Kinder“Ortsbeiratsantrag · SPD
- 13. Juni 2019OMOM 4725Beschilderung „Spielende Kinder“Direktanregung
- 2. September 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1671Beschilderung "Spielende Kinder"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab