Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1671
Betreff: Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten Wie im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4832 vom 24.07.2014 festgelegt, soll die Umrüstung der Gasbeleuchtung in Frankfurt am Main unter Berücksichtigung der Ergebnisse zur Standsicherheitsprüfung erfolgen. Diese Ergebnisse forderten den dringenden Austausch eines Großteils der vorhandenen "alten" Gasbeleuchtungsmasten im gesamten Stadtgebiet. Aus diesem Grunde können bei der Umrüstung nicht einzelne Stadtteile oder Ortsbezirke in Gänze umgerüstet werden, sondern es müssen die sicherheitsrelevanten Aspekte des gesamten Stadtgebietes betrachtet und die daraus erforderlichen Maßnahmen festgelegt werden. Da die Umrüstung der Gasbeleuchtung auf LED-Beleuchtung mit erheblichen baulichen Maßnahmen im Straßenraum und daher mit entsprechenden Behinderungen des Straßenverkehrs verbunden sind, können diese Umrüstungsarbeiten nur in eigeschränktem Umfang und unter Koordination mit anderen, ebenfalls im Straßenraum stattfindenden Baumaßnahmen durchgeführt werden. Der Magistrat kann den Wunsch des Ortsbeirates 3 nach einer zügigen Umrüstung der Gasbeleuchtung nachvollziehen, sieht aber derzeit keine Möglichkeit diese Maßnahme zu beschleunigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2016OFOF 69/3Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-LeuchtenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. September 2016OMOM 548Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-LeuchtenDirektanregung
- 5. Dezember 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1671Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-LeuchtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab