"Ein- und Ausfahrt bitte freihalten"
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1670
Betreff: "Ein- und Ausfahrt bitte freihalten" Gemäß § 12 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten verboten. Eine entsprechende Beschilderung käme damit einer Überschilderung gleich. Die Einfahrt zur Tiefgarage ist zudem durch eine Bordsteinabsenkung und Andersgestaltung der Pflasterung deutlich erkennbar. Auch mit Mitteln der Verkehrsüberwachung kann keine dauerhafte Entspannung der Situation herbeigeführt werden. Eine punktuelle Überwachung hätte aufgrund der hohen Fluktuation von wahrscheinlich Nicht-Anwohnern keinen Lerneffekt. Die generelle Überwachung privater Zufahrten kann vom Straßenverkehrsamt-Verkehrssicherheit nicht geleistet werden. Die Erneuerung bzw. Neumarkierung von Parkwinkeln, die an die Tiefgaragenzufahrt angrenzen, wäre möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2015OFOF 621/8.Ein- und Ausfahrt bitte freihalten!.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2015OMOM 4494„Ein- und Ausfahrt bitte freihalten!“Direktanregung
- 23. November 2015STST 1610Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am MainStellungnahme
- 27. November 2015Sie sind hierSTST 1670"Ein- und Ausfahrt bitte freihalten"Stellungnahme
- 4. Januar 2016OFOF 664/8Ein- und Ausfahrt bitte freihaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Januar 2016OMOM 4940Ein- und Ausfahrt bitte freihaltenDirektanregung
- 14. März 2016STST 472Ein- und Ausfahrt bitte freihaltenStellungnahme
- 15. August 2016OFOF 37/8"Ein- und Ausfahrt bitte freihalten!" - Teil 3Ortsbeiratsantrag · CDU
- 1. September 2016OMOM 512„Ein- und Ausfahrt bitte freihalten!“ - Teil 3Direktanregung
- 31. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 62 WochenSTST 1500"Ein- und Ausfahrt bitte freihalten!" - Teil 3Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab