Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in Seckbach
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2012, ST 1664
Betreff: Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in Seckbach Sosehr der Magistrat nachbarschaftliches Engagement begrüßt und grundsätzlich bereit ist, dies auch nach Kräften zu fördern, stellen Blumenkübel im öffentlichen Verkehrsraum stets ein Problem für die Pflicht des Magistrats dar, jederzeit die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und auch hierfür zu haften. Daher hat der Magistrat bis auf wenige Ausnahmen den Rückbau von Blumenkübeln auch auf Fußwegeflächen betrieben. Zwar funktionierten einige Partnerschaftsmodelle für Blumenkübel auf Fußgängerflächen. Diese stellen jedoch eine seltene Ausnahme dar. Ohne den guten Willen der Anwohnerinnen und Anwohner der Nussgartenstraße in Abrede stellen zu wollen, sieht der Magistrat gleichwohl aus den vorgetragenen Gründen davon ab, der Anregung zu entsprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Januar 2012OFOF 80/11Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in SeckbachOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE_WÄHLER, FDP
- 16. Januar 2012OMOM 759Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in SeckbachDirektanregung
- 29. Oktober 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 1664Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in SeckbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab