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Bürgerhaus Harheim hier: Neues Inventar

Vorlagentyp: STMagistrat
10 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2009, ST 1661

Betreff:

Bürgerhaus Harheim hier: Neues Inventar

Der Magistrat hatte sich u.a. mit der Thematik der Erneuerung des Inventars im Bürgerhaus Harheim bereits mit Bericht vom 30.04.2009, B 290 ausführlich befasst und dazu seinerzeit folgendes mitgeteilt:

"Das "Bürgerhaus Harheim“ wurde bereits 1997 einem Pächter (Gastwirt) überlassen, der das Vermietungsgeschäft der Versammlungsräume eigenverantwortlich betreibt und dafür einen Betriebskostenzuschuss von der Saalbau GmbH erhält, der die von ihm andererseits zu entrichtende Pacht deutlich übersteigt; die Saalbau GmbH ist darüber hinaus für den Unterhalt des Gebäudes "in Dach und Fach“ verantwortlich. Das Haus bringt der Saalbau GmbH jährlich Verluste.“

Darüber hinaus war in dem o.g. Magistratsbericht ausgeführt worden:

"Die Neu-Anschaffung von Inventar fällt ausweislich des mit dem Betreiber geschlossenen Überlassungsvertrages in dessen Zuständigkeit. Nach Schätzung der Saalbau GmbH wären für eine Neu-Anschaffung (147 Tische, 810 Stühle) Mittel in Höhe von 150.700 € nötig.

Die Geschäftsführung der Saalbau GmbH hatte jedoch trotzdem angeboten, gebrauchte, aber verwendungsfähige Tische und Stühle aus anderen Häusern, die abgegeben werden können, dem Haus Harheim zur Verfügung zu stellen. Dies war dem Ortsbeirat 14 bereits auf seine Anregung OM 2658 so mitgeteilt worden.“

Wie die Geschäftsführung der Saalbau GmbH aktuell noch einmal bestätigte, hat sich an den oben geschilderten rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen seither nichts geändert; ein weiteres Entgegenkommen als das bereits wiederholt ausgesprochene freiwillige Angebot, gebrauchtes, aber durchaus intaktes Gestühl zur Verfügung zu stellen, ist dieser Gesellschaft angesichts der von ihr verlangten finanziellen Einschränkungen nicht möglich.

Es ist darüber hinaus nicht vorgesehen, in dieser Angelegenheit die Gesellschafterversammlung zu einer Weisung an die Geschäftsführung zu veranlassen. Im Kulturetat sind ebenfalls keine Mittel vorgesehen, die der Gesellschaft gegebenenfalls für eine solche Maßnahme zusätzlich zur Verfügung gestellt werden könnten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. September 2009OFOF 169/14Bürgerhaus Harheim hier: Neues InventarOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. September 2009OAOA 997Bürgerhaus Harheim hier: Neues InventarAnregung
  3. 25. November 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 Wochen
    STST 1661Bürgerhaus Harheim hier: Neues Inventar
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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