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Verstärkte Kontrollen von Anglern am Fechenheimer Mainufer

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit den Kontrollen von Anglern am Fechenheimer Mainufer. Aufgrund der bisherigen geringen Anzahl an Verstößen wird eine dauerhafte verstärkte Kontrolle als nicht realisierbar angesehen. Zukünftige Maßnahmen sollen die ungestörte Entwicklung der Tierpopulation in den neuen Verlandungszonen gewährleisten.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Von der Stadtpolizei werden Fischereikontrollen sporadisch im gesamten Bereich von Main und Nidda durchgeführt. Im ersten Halbjahr 2024 gab es 130 Fischereikontrollen und nur in 2 Fällen konnte Wildfischerei festgestellt werden. Eine dauerhafte verstärkte Kontrolle an einzelnen Stellen ist aus personalwirtschaftlichen Gründen angesichts dieser Feststellungen nicht realisierbar.

Auch wenn in der Vergangenheit nur wenige Verstöße festgestellt wurden, kann es in Einzelfällen zu den vom Ortsbeirat beschriebenen Situationen gekommen sein. Rodungen und Vegetationsstörungen sind nicht dokumentiert.

Am 16.07.2024 fand eine gemeinsame Kontrolle der Stadtpolizei mit der Unteren Naturschutzbehörde statt, um etwaige Schäden an der Vegetation zu begutachten.

Es konnten hierbei keine Schäden festgestellt werden. Auch zurückgebliebene Abfälle, die auf Angler hindeuten könnte, wurden nicht aufgefunden.

Der gesamte Bereich ist als Landschaftsschutzzone Stufe 2 ausgewiesen und wurde vor zwei bis drei Jahren mit neuen Verlandungszonen ausgebaut. Ziel dieser Maßnahme ist es, diese Verlandungszonen zu Schutzgebieten zu entwickeln in denen sich besonders geschützte Tier und Pflanzenarten ansiedeln sollen. Sobald dieser Prozess in ausreichendem Maße entwickelt ist, ist damit zu rechnen, dass der Bereich von der Naturschutzbehörde als Naturschutzgebiet oder einem Schutzgebiet mit ähnlicher rechtlicher Einstufung ausgewiesen wird.

Das Angeln im Bereich der neuen Verlandungszonen ist dann nicht mehr gestattet, um die ungestörte Entwicklung der Tierpopulation zu gewährleisten.

Der Bereich wird regelmäßig durch Bedienstete des Grünflächenamtes kontrolliert und etwaige abgelagerte Abfälle werden beseitigt.

Das Fechenheimer Mainufer wird auch zukünftig sporadisch durch Bedienstete der Stadtpolizei kontrolliert. Die Maßnahmen beinhalten die fischereirechtlichen Kontrollen und die Ahndung von abfallrechtlichen oder naturschutzrechtlichen Verstößen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Juni 2024OFOF 637/11Verstärkte Kontrollen von Anglern am Fechenheimer MainuferOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 24. Juni 2024OMOM 5643Verstärkte Kontrollen von Anglern am Fechenheimer MainuferDirektanregung
  3. 13. September 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 1660Verstärkte Kontrollen von Anglern am Fechenheimer Mainufer
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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