Abstandspfosten für die Hofeinfahrt wegen Einrichtung eines Carsharing-Elektropersonenkraftfahrzeugs und eines E-Lastenbikes
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Einrichtung von Abstandspfosten für die Hofeinfahrt abgelehnt. Die bestehende Regelung vor Ort ist klar und das Parken vor der Hofeinfahrt ist untersagt. Es wird darauf hingewiesen, dass Poller nur in Feuerwehrzufahrten vorgesehen sind.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung nicht und weist darauf hin, dass die Situation vor Ort eindeutig geregelt ist. Die Hofeinfahrt ist deutlich zu erkennen und das Parken davor ist untersagt. Die angeregten Poller sind nur in gesiegelten Feuerwehrzufahrten vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Mai 2021OFOF 27/4Abstandspfosten für die Hofeinfahrt wegen Einrichtung eines Carsharing-Elektropersonenkraftfahrzeugs und eines E-LastenbikesOrtsbeiratsantrag · FDP
- 8. Juni 2021OMOM 241Abstandspfosten für die Hofeinfahrt wegen Einrichtung eines Carsharing-Elektropersonenkraftfahrzeugs und eines E-LastenbikesDirektanregung
- 17. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1658Abstandspfosten für die Hofeinfahrt wegen Einrichtung eines Carsharing-Elektropersonenkraftfahrzeugs und eines E-LastenbikesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab