Bezirkssportanlage in Harheim hier: Sanierung der sanitären Anlagen
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2013, ST 1655
Betreff: Bezirkssportanlage in Harheim hier: Sanierung der sanitären Anlagen Die Sportanlage Harheim besteht aus einem Tennenplatz, einem Rasenplatz mit 400m-Tennenlaufbahn und einem Rasenkleinfeld. Betreuender Verein ist seit dem 01.01.1995 die Sportgemeinschaft 1946 Harheim e.V. Das Umkleide- und Funktionsgebäude der Sportanlage wurde Anfang der 80er Jahre erbaut. Umfassende Sanierungen fanden seit dem nicht statt. Alle erforderlichen Reparaturen und Teilsanierungen wurden aus Mitteln der Bauunterhaltung finanziert. Im Jahr 2012 wurden Reparaturen (z.B. Tischlerarbeiten, Fliesen- und Plattenarbeiten, Dachdeckungsarbeiten) für ca. 4.000 € durchgeführt. Die in der Anregung genannten Mängel haben die zuständigen Fachämter im Sommer 2013 erfasst. Dringend durchzuführende Arbeiten wurden danach umgehend beauftragt. Derzeit prüfen Fachämter den Umfang der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und ob ggf. Fördergelder des Landes Hessen zur Verfügung stehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2013OFOF 117/14Bezirkssportanlage in Harheim hier: Sanierung der sanitären AnlagenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. August 2013OMOM 2356Bezirkssportanlage in Harheim hier: Sanierung der sanitären AnlagenDirektanregung
- 6. Dezember 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1655Bezirkssportanlage in Harheim hier: Sanierung der sanitären AnlagenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab