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Fürsorgepflicht für Stadttauben in der Kommunikation der Stadt Frankfurt umsetzen

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Fürsorgepflicht für Stadttauben in Frankfurt. Es wird festgestellt, dass Stadttauben nicht unter die Definition des Tierschutzgesetzes fallen, da sie wildlebend sind und keine direkte Obhut durch den Menschen besteht. Daher gibt es keine Verpflichtung zur Fütterung oder Pflege dieser Tiere.

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Stellungnahme des Magistrats

Nach dem Kommentar zum Tierschutzgesetz von Hirt/Maisack/Moritz handelt es sich bei Stadttauben nicht um eine zoologisch definierte Spezies. Umgangssprachlich sind mit Stadttauben die Tiere gemeint, welche von ehemals gehaltenen Tauben abstammen, aber mittlerweile an vielen Orten verwilderte Populationen bilden.

Diese befinden sich nicht in direkter Obhut des Menschen, eine tatsächliche Bestimmungsmacht über das Tier in eigenem Interesse besteht nicht. Wie in § 2 TierSchG vorausgesetzt, werden sie also nicht durch den Menschen gehalten oder betreut, sondern können sich als wildlebende Tiere in ihrer Umwelt frei bewegen und versorgen.

Daher kann es auch keine Verpflichtung oder eine Fürsorgepflicht geben, die Tiere gemäß § 2 Nr. 1 TierSchG ihrer Art und den Bedürfnissen entsprechend angemessen zu "ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen." Aus diesem Grund liegt nach amtstierärztlicher Auffassung zusätzlich auch kein Straftatbestand gemäß § 17 Nr. 1 TierSchG aufgrund einer fehlender Fütterung vor (Töten ohne vernünftigen Grund).

Wie auf der Homepage der Stadt Frankfurt korrekterweise angegeben, besteht daher ein Fütterungsverbot nach der aktuellen Gefahrenabwehrverordnung im Stadtgebiet. Ferner unterstützt die Stadt seit Jahren das Stadttaubenprojekt bei der Einrichtung von Taubenhäusern, um gegen die Überpopulation vorzugehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. April 2022OFOF 424/1Tierschutz im Ortsbezirk 1: Fürsorgepflicht für Stadttauben in der Kommunikation der Stadt Frankfurt umsetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 26. April 2022OMOM 2020Tierschutz im Ortsbezirk 1: Fürsorgepflicht für Stadttauben in der Kommunikation der Stadt Frankfurt umsetzenDirektanregung
  3. 18. Juli 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 1633Fürsorgepflicht für Stadttauben in der Kommunikation der Stadt Frankfurt umsetzen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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