Tierschutz im Ortsbezirk 1: Fürsorgepflicht für Stadttauben in der Kommunikation der Stadt Frankfurt umsetzen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Informationen zu Stadttauben auf der Website der Stadt Frankfurt zu aktualisieren und die Stadttaube in zukünftige Tierschutzkampagnen einzubeziehen. Dies soll die Verantwortung der Stadt Frankfurt für die Stadttauben verdeutlichen und die bisherige negative Kommunikation korrigieren.
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Die Stadt Frankfurt hat eine Fürsorgepflicht gegenüber den Stadttauben. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten,
- auf der Website der Stadt Frankfurt die Informationen zu Stadttauben in Zusammenarbeit mit fachkundigen Institutionen anpassen und nach neuesten Erkenntnissen aktualisieren zu lassen;
- b ei künftigen Kampagnen zum Tierschutz und Artenschutz auch die Stadttaube einzubeziehen und die Bevölkerung mit nützlichen Informationen zu versorgen. Dabei soll auch bewusst die negative Kommunikation zu Stadttauben in den letzten Jahren seitens der Stadt Frankfurt korrigiert werden. Es soll klargestellt werden, dass die Stadttaube, die besonders stark im Ortsbezirk 1 vertreten ist, ein Produkt des Menschen ist, und dass dieser dafür eine Fürsorgepflicht hat. In die Erstellung der Kampagnen sollen fachkundige Institutionen einbezogen werden.
Begründung
Die bisherige Kommunikation und Information der Stadt Frankfurt zu Stadttauben ist vielfach falsch und unvollständig sowie in Bezug auf wissenschaftliche und rechtliche Erkenntnisse nicht auf dem aktuellen Stand. Die Stadt Frankfurt negiert dabei ihre Verantwortung für die Stadttauben. Der Mensch hat eine Fürsorgepflicht, da er die Stadttaube als "multifunktionales Haustier" zielgerichtet mit ihren heutigen Eigenschaften gezüchtet hat (Brutzwang, Ortstreue, Zutraulichkeit). Die Stadttaube hat diesbezüglich genetisch auch keinerlei Gemeinsamkeit mit wilden Tauben. Die stadteigene Website beinhaltet kaum sinnvolle Informationen, sondern bietet fragwürdige Zahlen zur Taubenpopulation und tendenziöse Meinungen. Zudem ist die Behauptung falsch, dass Stadttauben "Wildtiere" wären. Weiterhin wird die Behauptung bemängelt, dass es eine "Überpopulation" geben würde und dass es ein "Fakt" wäre, dass dies zu einem "Problem" geworden ist. Solche Aussagen sind populistisch und halten einer wissenschaftlichen und rechtlichen Betrachtung nicht stand. Als positives Beispiel dient die Stadt Wiesbaden, die auf ihrer Homepage nützliche Informationen bietet, z. B. dass Stadttauben keine "Wildtiere", sondern "domestizierte Haustiere" sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. April 2022OFOF 424/1Tierschutz im Ortsbezirk 1: Fürsorgepflicht für Stadttauben in der Kommunikation der Stadt Frankfurt umsetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. April 2022Sie sind hierOMOM 2020Tierschutz im Ortsbezirk 1: Fürsorgepflicht für Stadttauben in der Kommunikation der Stadt Frankfurt umsetzenDirektanregung
- 18. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1633Fürsorgepflicht für Stadttauben in der Kommunikation der Stadt Frankfurt umsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats