Lärmschutz auf der A 66 für die Bewohnerinnen und Bewohner im Westring und in der Fuchstanzstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass für den Lärmschutz an der A 66 kein Rechtsanspruch besteht, da die Straßen vor Inkrafttreten des BImSchG gebaut wurden. Dennoch setzt sich der Magistrat für eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen ein, um die Lärmbelastung für die Anwohner zu verringern.
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Fuchstanzstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Durchfahrtmöglichkeit für Müllabfuhr/Krankenwagen etc. im Abschnitt Reifenberger Straße bis Reinborner Weg wiederherstellen.21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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- Neugestaltung Reifenberger Straße bei Sanierung: Pflanzung von Bäumen und SiGlinde Konzept berücksichtigen08.03.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Fuchstanzstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Bei Straßen, die vor Inkrafttreten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) gebaut wurden, besteht kein Rechtsanspruch zum Schutz vor Lärm. Die hier geltenden Rechtsnormen, vor allem die Verkehrslärmschutz-Verordnung (16. BImSchV), finden nur bei Neubau oder wesentlichem Umbau einer Straße Anwendung. Deshalb besteht für die Einhaltung der vom Ortsbeirat genannten Immissionsrichtwerte keine Rechtsgrundlage.
Unabhängig davon setzt sich der Magistrat beim Land Hessen seit vielen Jahren, auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 2375 aus 2012, für die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen im Stadtgebiet ein. Die Reduzierung der Geschwindigkeit würde eine spürbare Entlastung der Anwohner:innen von Autobahnen bedeuten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. April 2023OFOF 283/7Aktiver Lärmschutz auf der A 66 für die Bewohnerinnen und Bewohner im Westring und in der FuchstanzstraßeOrtsbeiratsantrag · die_farbechten-LINKE.
- 25. April 2023OMOM 3843Lärmschutz auf der A 66 für die Bewohnerinnen und Bewohner im Westring und in der FuchstanzstraßeDirektanregung
- 7. August 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1623Lärmschutz auf der A 66 für die Bewohnerinnen und Bewohner im Westring und in der FuchstanzstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab