Gewerbegebiet August-Schanz-Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Versorgungssicherheit im Gewerbegebiet August-Schanz-Straße thematisiert und erläutert, dass die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH kontinuierlich an der Optimierung der Netztopologie arbeitet. Zudem wird auf die Herausforderungen durch den Anstieg des Energiebedarfs und die Notwendigkeit einer zielgerichteten Netzplanung hingewiesen.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat teilt dazu Folgendes mit:
Zu Frage (1)
Die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH erläutert hierzu:
Allgemein lässt sich zur Versorgungssicherheit im Netzgebiet der NRM-Netzdienste Rhein-Main GmbH sagen, dass die Ausfallrate von ca. 9:00 min/ Letztverbraucher/Jahr im vorderen Bereich des Bundesvergleichs liegt. Punktuelle Versorgungsunterbrechungen sind jedoch nie gänzlich zu vermeiden. Neben geplanten Schaltungen und vereinzelten Betriebsmittelausfällen sind jedoch vor allem extern ausgelöste Ereignisse wie Schäden im Zuge von Bauarbeiten oder andere, durch Dritte verursachte und somit nicht durch NRM-Netzdienste Rhein-Main GmbH vermeidbare, Einflüsse für entsprechende Unterbrechungen verantwortlich. Eine pauschale Aussage über die Gründe der Versorgungsunterbrechungen ist daher genauso unmöglich wie die Benennung eines allgemeingültigen Lösungsansatzes. Unabhängig davon ist die NRM-Netzdienste Rhein-Main GmbH als zuständiger Netzbetreiber kontinuierlich damit beschäftigt die Versorgungssicherheit zur Optimierung der Netztopologie zu verbessern. Gleichzeitig unterliegen unsere internen Prozesse einer regelmäßigen Qualitätssicherung, um die Ausfallzeiten im Falle einer Störung auf ein Minimum zu begrenzen. Die Frage zur akuten und perspektivischen Gewährleistung einer auskömmlichen und sicheren Stromversorgung gliedert sich demnach in zwei Aspekte.
Zum einen ist die vorhandene Infrastruktur zu betrachten. Hier ist im Normalfall (so auch in der August-Schanz-Straße) ein vorhandenes Niederspannungsnetz zur Versorgung der bestehenden Gebäude sowie öffentlicher Verbraucher aufgebaut. Dieses verfügt zumeist über eine gewisse Betriebserfahrung und ist dementsprechend auf die damaligen Anforderungen dimensioniert (normale Haushaltsverbraucher und Lastannahmen gemäß DIN18015). Ergänzt wird diese Versorgung durch einzelne Ortsnetzstationen, welche zur exklusiven Versorgung von Großabnehmern errichtet wurden. Erfahrungsgemäß bestehen in einem solchen Netz planerische Reserven zwischen 20% und 50%, bezogen auf die Nennbelastung der Betriebsmittel. Hinzu kommt die Einhaltung der aktuell gültigen Normen und Gesetze im Hinblick auf Versorgungssicherheit und -qualität. Das bedeutet unter anderem, dass je nach Netztopologie verschiedene Ausfallszenarien berücksichtigt werden und sich darüber hinaus die Spannung innerhalb eines zulässigen Toleranzbandes bewegen muss. Im Zusammenspiel aller Punkte ergibt sich ein sicheres und stabiles Versorgungsnetz der Gegenwart. Sollte es dennoch punktuell zu vermehrten Versorgungsunterbrechungen kommen, werden umgehend Gegenmaßnahmen wir Betriebsmittelerneuerungen oder -verstärkungen eingeleitet.
Zum anderen ist eine dezidierte Zielnetzplanung unter Berücksichtigung aller perspektivischen Verbraucher sowie der Auswirkungen von Wärme- und Verkehrswende erforderlich. Die Mainova AG sowie die Netzdienste RheinMain GmbH (NRM) sorgen für eine zuverlässige Stromversorgung in Frankfurt auch in Zeiten erhöhten Energiebedarfs. Die Netzkapazität richtet sich nach dem Energiebedarf inklusive einer planerischen Reserve. Um den Netzausbau wirtschaftlich und sozialverträglich zu gestalten, erfolgt dieser, sobald sich langfristig ein Mehrbedarf abzeichnet. Hierdurch wird der Ausbau der Netzkapazitäten auf ein sinnvolles Maß begrenzt, um weiterhin eine kostengünstige und sichere Stromversorgung zu gewährleisten.
Im Speziellen ist die August-Schanz-Straße in den Netzkonzepten, aufgrund von hohen Leistungsbedarfsanfragen von vielen Anwohnern bzw. Unternehmen, im Fokus. Daher ist es erwähnenswert, dass die Region mit der neuen "UA 2022" ausgestattet wird, um die exakten Lastdaten zu erhalten und damit für das neue Regime nach §14a vorbereitet zu sein. Dies bedeutet auch, dass die einzelnen Kunden im Ausnahmefall in ihrer Leistung gedimmt werden, so dass sie in ihren Energiemanagementsystemen beispielsweise die Ladeleistung für kurze Zeit reduzieren, um die anderen Verbrauchsstellen vollumfänglich versorgen zu können. Der Grundgedanke des § 14a EnWG ist, dass dieser zur Anwendung kommt, wenn es zu kritischen Netzsituationen im Niederspannungsnetz kommt oder diese erwartbar sind. In diesem Fall hat der Netzbetreiber das Recht, eine sog. netzorientierte Steuerung durchzuführen, indem steuerbare Verbrauchseinrichtungen (bspw. Wallboxen, Wärmepumpen) in der Leistung reduziert werden.
Die Umstellung von fossilen Energieträgern im Bereich Heizung und die individuelle Mobilität auf Elektrizität Hochlauf im Bereich Wärmepumpen und E-Autos etc. stellt jedoch die Verteilernetze vor große Herausforderungen, da Ausbau/Ertüchtigung nicht so schnell realisierbar sein werden wie der prognostizierte Hochlauf Steuerung von Verbrauchseinrichtungen zur Vermeidung von drohenden Überlastungen oder Beschädigungen des Netzes, konkret: Nichtöffentliche Ladepunkte, Wärmepumpen, Raumkühlungen, Stromspeicher mit mind. 4,2 kW Leistungsbezug und IBN ab dem 01.01.24.
Die Umspannanlage (UA 2022) mit der internen Bezeichnung 1640, wird aktuell nach dem neuen Standard aufgebaut. Diese Stationen sind digitalisiert und steuerbar.
Wesentliche Merkmale der Station sind:
3-Punkt-Automatisierung bzw. Vollautomatisierung, d.h. steuerfähige MS-Schaltanlage, Lastgangübertragung sowie Zentrale Datenverarbeitung in die Netzleitstelle.
Zu Frage (2)
Mögliche Optimierungsmaßnahmen der verkehrlichen Erreichbarkeit für Lkw müssen zwischen den zuständigen Stellen noch erörtert werden.
Zu Frage (3)
Mögliche Optimierungsmaßnahmen zur Minderung des Parkdrucks müssen zwischen den zuständigen Stellen noch erörtert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2023OFOF 669/10Gewerbegebiet August-Schanz-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Oktober 2023OMOM 4625Gewerbegebiet August-Schanz-StraßeDirektanregung
- 9. September 2024Sie sind hierSTST 1620Gewerbegebiet August-Schanz-StraßeStellungnahme
- 14. Dezember 2024OFOF 956/10Gewerbegebiet August-Schanz-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Februar 2025OMOM 6473Gewerbegebiet August-Schanz-StraßeDirektanregung
- 5. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 122 WochenSTST 9Gewerbegebiet August-Schanz-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab