Verkehrszeichen 283-30 in der Julius-Brecht-Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, das Verkehrszeichen 283-30 in der Julius-Brecht-Straße aufzustellen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Verkehrspolizei führt bereits verstärkte Kontrollen durch, jedoch ist eine weitere Intensivierung aufgrund begrenzter Ressourcen nicht möglich.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Verkehrszeichen (VZ) 283-30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wird aufgestellt.
Die Julius-Brecht-Straße wird durch die Bediensteten der Städtischen Verkehrspolizei bereits erhöht kontrolliert. Im Kalenderjahr 2021 wurden 117 Ordnungswidrigkeiten angezeigt und vier Abschleppmaßnahmen angeordnet.
Im Zeitraum 01.01.2022 - 27.09.2022 erfolgten 204 Anzeigen und 11 Abschleppmaßnahmen. Eine weitere Intensivierung der Kontrollen ist nicht möglich, da diese zu Lasten anderer verkehrlicher Schwerpunkte ginge.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2022OMOM 2049Schutz eines Grünstreifens in der Julius-Brecht-StraßeDirektanregung
- 15. August 2022STST 1810Schutz eines Grünstreifens in der Julius-Brecht-StraßeStellungnahme
- 29. August 2022OFOF 389/10Verkehrszeichen 283-30 in der Julius-Brecht-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. September 2022OMOM 2695Verkehrszeichen 283-30 in der Julius-Brecht-StraßeDirektanregung
- 13. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 161Verkehrszeichen 283-30 in der Julius-Brecht-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab