Ausbreitung der Krähenpopulation vor dem Kleinen Zentrum am Frankfurter Berg frühzeitig verhindern
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Ausbreitung der Krähenpopulation am Frankfurter Berg und betont die Verantwortung der Stadt Frankfurt am Main für den Schutz der Saatkrähe. Es wird darauf hingewiesen, dass effektive Maßnahmen zur Vergrämung oder Umsiedlung der Vögel nicht existieren und dass Störungen negative Auswirkungen auf die Kolonien haben können.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Seitens der Naturschutzbehörde wird darauf hingewiesen, dass Krähen (hier: die Saatkrähe) wie alle europäischen Vogelarten durch die Vogelschutzrichtlinie der EU und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützte Tiere sind und damit die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu beachten sind. Danach ist es u.a. verboten, die Tiere zu verletzen oder zu töten, ihre Nester zu zerstören oder die Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten zu stören.
Auch wenn sich die Bestände der Saatkrähe nach ihrer früheren massiven Bejagung zwischenzeitlich erholt haben, wird der Erhaltungszustand der Saatkrähe in Hessen noch immer mit ungünstig (gelb) bewertet. So beschränkte sich ihre Verbreitung in Hessen im Jahr 2021 nur auf den Süden des Landes. Den Kolonien der Saatkrähen in Frankfurt kommt dabei eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung zu, da die Stadt laut aktuellem Monitoring-Bericht der Vogelschutzwarte (Stand: 2021) beinahe die Hälfte der hessischen Vorkommen beherbergt.
Die Stadt Frankfurt am Main hat somit eine hohe Verantwortung für den Schutz und den Erhalt der Saatkrähe, auch wenn der Geräuschpegel während der Brutzeit und die Hinterlassenschaften der Vögel im menschlichen Umfeld häufig als störend empfunden werden.
Saatkrähen sind sehr soziale Vögel. Aufgrund des Mangels an Brutplätzen brüten sie in Kolonien und haben eine hohe Bindung an ihre Bruthabitate. Effektive und nachhaltige Maßnahmen zur Vergrämung oder Umsiedlung von Krähen, die mit den Anforderungen des Naturschutzrechts vereinbar sind, existieren daher nach aktuellem Kenntnisstand nicht. So kehren Saatkrähen selbst nach Sturmschäden wieder zurück oder lassen sich an einem anderen Ort in der Nähe nieder.
Ergänzend ist zu beachten, dass die Brutvögel in den Kolonien einer Hierarchie und innerartlichen Konkurrenz unterliegen. Nicht alle Saatkrähen in einer Kolonie brüten. Jede vom Menschen herbeigeführte Störung dieses Gefüges kann die Aufsplitterung von Kolonien und als direkte Folge daraus auch die Bestandsentwicklung der Saatkrähen negativ fördern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. März 2023OFOF 577/10Ausbreitung der Krähenpopulation vor dem Kleinen Zentrum am Frankfurter Berg frühzeitig verhindernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Mai 2023OMOM 3887Ausbreitung der Krähenpopulation vor dem Kleinen Zentrum am Frankfurter Berg frühzeitig verhindernDirektanregung
- 7. August 2023Sie sind hierSTST 1617Ausbreitung der Krähenpopulation vor dem Kleinen Zentrum am Frankfurter Berg frühzeitig verhindernStellungnahme
- 20. April 2026OFOF 5/10Austausch der Abfallbehälter - Grünanlage Petunienweg (Anlage 1718)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 5. Mai 2026OMOM 46Austausch der Abfallbehälter – Grünanlage Petunienweg (Anlage 1718)Direktanregung
- 20. Juli 2026Antwort des Magistrats · nach 174 WochenSTST 1105Austausch der Abfallbehälter - Grünanlage Petunienweg (Anlage 1718)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab