Grüne Zimmer
Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt die Idee, Grüne Zimmer aufzustellen, und stellt klar, dass die Finanzierung nicht aus dem Budget des Ortsbeirates erfolgen soll. Die Kosten für Anschaffung und Pflege werden durch Mittel aus Klimatöpfen gedeckt, was eine nachhaltige und langfristige Nutzung der Grünen Zimmer ermöglicht.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat begrüßt das grundsätzliche Interesse des Ortsbeirats an der Aufstellung eines Grünen Zimmers. Die Kosten für Beschaffung und Unterhaltung eines Grünen Zimmers sollen nicht aus dem Budget des Ortsbeirates finanziert werden. Hierfür stehen Mittel aus den sogenannten Klimatöpfen bereit.
Zu 1.:
Aktuell belaufen sich die Anschaffungskosten auf ca. 67.600 € pro Grünes Zimmer. Dies schließt den Transport ab Werk mit ein. Der Preis berücksichtigt ein Jahr Fertigstellungspflege. Für das Aufstellen, Bewässern und Abfahren eines Grünen Zimmers im laufenden Betrieb, also außerhalb des Anschaffungsjahres, fallen 6.450,- € brutto Lohn- und Fahrzeugkosten an. Der Transport innerhalb der Stadt Frankfurt, sowie die regelmäßige Befüllung der Wassertanks wird derzeit über die Fahrmeisterei des Grünflächenamtes abgewickelt.
Zu 2.:
Für die laufende gärtnerische Pflege fallen jährlich 2.100,- € brutto pro Zimmer an.
Zu 3.:
Ein Ende der Nutzung der Grünen Zimmer ist aktuell nicht definiert. Sie werden je nach Zustand alle 4 - 5 Jahre einer grundlegenden Überarbeitung und Instandsetzung unterzogen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. April 2024OFOF 189/14Grüne ZimmerOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. April 2024VV 930Grüne ZimmerAnfrage
- 30. August 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1616Grüne ZimmerStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab