Neuanlegung Beachvolleyballfeld
Zusammenfassung
Der Magistrat sieht keine Möglichkeit, ein neues Beachvolleyballfeld in der öffentlichen Grünanlage anzulegen, da der Pflegeaufwand zu hoch ist. Dies betrifft sowohl personelle als auch finanzielle Ressourcen. Daher wird kein Ersatz für das ehemalige Beachvolleyballfeld geschaffen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Das ehemalige Beachvolleyballfeld wurde seinerzeit durch einen Investor auf privatem Grund errichtet. Grundsätzlich wird keine Möglichkeit gesehen in der öffentlichen Grünanlage Ersatz zu schaffen. Beachvolleyballfelder besitzen einen sehr hohen Pflegeaufwand, da diese nahezu täglich auf Scherben und Verschmutzungen kontrolliert und gegebenenfalls mehrmals pro Woche gereinigt werden müssen. Dieser Aufwand ist im Rahmen der Grünflächenunterhaltung aus personellen und finanziellen Gründen nicht leistbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2021OFOF 17/12Neuanlegung BeachvolleyballfeldOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. Juni 2021OMOM 324Neuanlegung BeachvolleyballfeldDirektanregung
- 3. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1616Neuanlegung BeachvolleyballfeldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab